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Regelbasierte Konsolidierungsbelege und Buchungen


Inhaltsverzeichnis


Einführung

Mit Release 24.3 geben wir Ihnen erstmalig eine Anwendung an die Hand, mit deren Hilfe Konsolidierungsbelege und -buchungen regelbasiert, d. h. dynamisch auf Basis von Berichtsdaten (Kontensalden, IC-Kontensalden, Spiegelbewegungen, Controllingsalden) eines Einzelabschlusses erzeugt werden können.

Die Anwendung ist sehr ähnlich aufgebaut wie die bereits bekannte, mit Release 23.3 eingeführte Anwendung zur Definition von regelbasierten Belegen Buchungen (BUCHDEF).

Die Anwendung KONBUCHDEF

In der linksseitigen Navigation ist die Anwendung unter der Überschrift Konsolidierung über den Menüeintrag xxx zu finden oder über das Kurzwort KONBUCHDEF erreichbar.

Abbildung: Linksseitige Navigation

In der oberen Hälfte der Anwendung können Sie die Belegregeln anlegen, anzeigen und bearbeiten, in der unteren Hälfte der Anwendung stehen zwei unterschiedliche Buchungsregeln zur Verfügung, die Sie – entsprechend parametrisiert – den Belegregeln hinzufügen können.

Abbildung: Die Anwendung KONBUCHDEF

Eine neue Regel für Konsolidierungsbelege anlegen

Ein Assistent führt Sie durch alle erforderlichen Schritte, um eine neue Regel für Konsolidierungsbelege anzulegen.

Auf der ersten Seite vergeben Sie für die Konsolidierungsbeleg-Regel eine eindeutige ID, eine sprechende Beschreibung sowie die Angabe, ab wann die Regel gültig sein soll.

Abbildung: Neue Konsolidierungsbeleg-Regel anlegen/Seite 1

Auf der zweiten Seite vergeben Sie Teile des Schlüssels sowie Attribute des zu generierenden Konsolidierungsbelegs. Hier sind Angaben zu Konzern und Datenart erforderlich. Als mögliche Konsolidierungsverarbeitungen können Sie jedwede MBxx Verarbeitung auswählen, die im Vorfeld bereits definiert wurde. Außerdem geben Sie hier den Beleg-Text sowie die Buchungs-Art ein.

Abbildung: Neue Konsolidierungsbeleg-Regel anlegen/Seite 2

Auf der dritten Seite können Sie die Gültigkeit der Konsolidierungsbeleg-Regel hinsichtlich Perioden-Typ und/oder Konzern-Gesellschaft einschränken. Die hier zur Verfügung stehenden Gesellschaften werden anhand von Konzern und Datenart (2. Assistenten-Seite) sowie der „Gültig ab“-Angabe von der ersten Seite ermittelt.

Ist der Konzernkreis seit der Definition der Konsolidierungsbeleg-Regel gewachsen, werden hier u. U. nicht alle Konzerngesellschaften angezeigt. In diesem Fall schränken Sie bitte die bereits existierende Konsolidierungsbeleg-Regel mit Hilfe der „Gültig bis“ Angabe entsprechend ein und kopieren sodann die Konsolidierungsbeleg-Regel auf eine neue ID und vergeben ein neues „Gültig ab“. Belegregeln werden grundsätzlich für alle einbezogenen Konzerngesellschaften ausgeführt, also für alle Gesellschaften, deren Konsolidierungsart im aktuellen Konzernkreis Voll, Quote oder At-Equity ist. Konzerngesellschaften, deren Konsolidierungsart K (Keine Einbeziehung) ist, werden nicht berücksichtigt.

Abbildung: Neue Konsolidierungsbeleg-Regel anlegen/Seite 3

Auf der letzten Seite des Assistenten können Sie, wie üblich in den DEF-Anwendungen, die Bezeichnung der Konsolidierungsbeleg-Regel mehrsprachig pflegen.

Abbildung: Neue Konsolidierungsbeleg-Regel anlegen/Seite 4

Wenn Sie auf die Schaltfläche Fertig klicken, wird die Konsolidierungsbeleg-Regel angelegt und Sie können im nächsten Schritt den Assistenten zur Definition einer Konsolidierungsbuchung (in der unteren Hälfte der Anwendung) starten.

Eine neue Regel für Konsolidierungsbuchungen mit Hilfe der Clearing-Regel anlegen

Für die zu erzeugende Konsolidierungsbuchung stehen zwei alternative Regeltypen zur Verfügung. Die Referenz-Regel stellt dabei eine Erweiterung der Clearing-Regel dar.

Auch hier leitet Sie ein Assistent durch alle notwendigen Schritte.

Auf der ersten Seite des Assistenten spezifizieren Sie Quelle und Ziel der Buchung. Der auf dem Quellkonto im Rahmen des Einzelabschlusses gebuchte Betrag wird dabei durch die zu erzeugende Buchung storniert und auf das Zielkonto umgebucht. Ist das Quellkonto ein Spiegel-Konto, ist die Angabe des gewünschten Buchungsschlüssels verpflichtend. Sollen die Beträge von mehreren Buchungsschlüsseln umgebucht werden, so legen Sie bitte je Buchungsschlüssel eine separate Buchungsregel an. Sie können hierzu auch die Kopierfunktion nutzen.

Arbeiten Sie zusätzlich mit Geschäftsbereichen, so wird auch die Angabe des gewünschten Geschäftsbereichs zur Pflichtangabe.

Standardmäßig wird vorgeschlagen, 100% des im Einzelabschluss gebuchten Betrages umzubuchen. Falls Sie davon abweichen möchten, können Sie den gewünschten Anteil in dem Prozent-Feld angeben. Werden mehrere Regeln für das gleiche Quellkonto definiert, deren Prozentsätze sich auf 100% addieren, so werden u. U. entstehende Rundungsdifferenzen in den erzeugten Konsolidierungsbuchungen automatisch ausgeglichen. Die Summe aller Konsolidierungsbuchungen auf demselben Quellkonto entspricht also wieder dem Saldo des Einzelabschlusses.

Abbildung: Neue Clearing-Buchungs-Regel anlegen/Seite 1

Auf der zweiten Seite sind IC-Angaben zu tätigen, falls das Quellkonto ein IC-Konto ist. Falls Sie mit Geschäftsbereichen arbeiten, achten Sie bitte darauf, nicht nur eine IC-Gesellschaft, sondern auch einen IC-Geschäftsbereich anzugeben. Es ist außerdem möglich, die IC-Salden sämtlicher IC-Gesellschaften umbuchen zu lassen. Dies ist allerdings nur dann sinnvoll, sofern diese Beträge nicht bereits durch Schulden- bzw. Aufwands- und Ertragskonsolidierung eliminiert wurden.

Auf gemischte Konten können Sie auch den Drittanteil umbuchen lassen. Als Drittanteil verstehen wir die Differenz zwischen Kontosaldo und der Summe aller IC-Salden.

Abbildung: Neue Clearing-Buchungs-Regel anlegen/Seite 2

Falls für das Quell- bzw. das Zielkonto Controllinginformationen geführt werden, ist auf der dritten Seite die Angabe eines Controllingobjekts je genutzter Controllingdimension erforderlich.

Abbildung: Neue Clearing-Buchungs-Regel anlegen/Seite 3

Auf der letzten Seite des Assistenten können Sie die gewünschte Buchungssatz-Nummer sowie den gewünschten Buchungstext bestimmen. Da der Buchungstext der Konsolidierungsbuchung nur in einer Sprache erfasst werden kann, entfällt in diesem Assistenten die sonst übliche Möglichkeit der mehrsprachigen Texteingabe.

Abbildung: Neue Clearing-Buchungs-Regel anlegen/Seite 4

Eine neue Regel für Konsolidierungsbuchungen mit Hilfe der Referenz-Regel anlegen

Im Unterschied zur Clearing-Regel können bei der Referenz-Regel drei Konten angegeben werden. Der zu buchende Betrag wird auf dem Referenz-Konto im Rahmen des Einzelabschlusses ermittelt. Das Referenzkonto muss dabei den identischen Spiegelbezug haben, wie das Quellkonto. Auf dem Quellkonto wird der Betrag aus dem Einzelabschluss mit identischem Vorzeichen gebucht, auf dem Zielkonto mit dem gegenläufigen Vorzeichen.

Abbildung: Neue Referenz-Buchungs-Regel anlegen/Seite 1

Die übrigen Seiten in dem Assistenten entsprechen den Seiten 2 bis 4 der Clearing-Regel.

Zugänge zum Konsolidierungskreis

Kommen neue Gesellschaften zum Konsolidierungskreis hinzu, so gelten alle Konsoli-dierungsbeleg-Regeln ohne Gesellschafts-Einschränkung automatisch auch für die „neuen“ Gesellschaften.

Konsolidierungsbeleg-Regeln mit Gesellschafts-Einschränkung gelten unabhängig von den Konzernkreiszugängen weiterhin nur für die angegebenen Gesellschaften.

Abgänge vom Konsolidierungskreis

Wird eine Gesellschaft entkonsolidiert oder verschmolzen, so wird nach einem Perio-denvortrag mit Jahreswechsel ihre Konsolidierungsart automatisch auf keine Einbeziehung (K) geändert. Dadurch sind sämtliche Konsolidierungsbeleg-Regeln für die ausgeschiedene Gesellschaft nicht mehr relevant, da die Konsolidierungsbeleg-Regeln nur für Gesellschaften angewendet werden, die voll, quotal oder at-equity einbezogen werden.

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Regelbasierte Konsolidierungsbelege und Buchungen


Inhaltsverzeichnis


Einführung

Mit Release 24.3 geben wir Ihnen erstmalig eine Anwendung an die Hand, mit deren Hilfe Konsolidierungsbelege und -buchungen regelbasiert, d. h. dynamisch auf Basis von Berichtsdaten (Kontensalden, IC-Kontensalden, Spiegelbewegungen, Controllingsalden) eines Einzelabschlusses erzeugt werden können.

Die Anwendung ist sehr ähnlich aufgebaut wie die bereits bekannte, mit Release 23.3 eingeführte Anwendung zur Definition von regelbasierten Belegen Buchungen (BUCHDEF).

Die Anwendung KONBUCHDEF

In der linksseitigen Navigation ist die Anwendung unter der Überschrift Konsolidierung über den Menüeintrag xxx zu finden oder über das Kurzwort KONBUCHDEF erreichbar.

Abbildung: Linksseitige Navigation

In der oberen Hälfte der Anwendung können Sie die Belegregeln anlegen, anzeigen und bearbeiten, in der unteren Hälfte der Anwendung stehen zwei unterschiedliche Buchungsregeln zur Verfügung, die Sie – entsprechend parametrisiert – den Belegregeln hinzufügen können.

Abbildung: Die Anwendung KONBUCHDEF

Eine neue Regel für Konsolidierungsbelege anlegen

Ein Assistent führt Sie durch alle erforderlichen Schritte, um eine neue Regel für Konsolidierungsbelege anzulegen.

Auf der ersten Seite vergeben Sie für die Konsolidierungsbeleg-Regel eine eindeutige ID, eine sprechende Beschreibung sowie die Angabe, ab wann die Regel gültig sein soll.

Abbildung: Neue Konsolidierungsbeleg-Regel anlegen/Seite 1

Auf der zweiten Seite vergeben Sie Teile des Schlüssels sowie Attribute des zu generierenden Konsolidierungsbelegs. Hier sind Angaben zu Konzern und Datenart erforderlich. Als mögliche Konsolidierungsverarbeitungen können Sie jedwede MBxx Verarbeitung auswählen, die im Vorfeld bereits definiert wurde. Außerdem geben Sie hier den Beleg-Text sowie die Buchungs-Art ein.

Abbildung: Neue Konsolidierungsbeleg-Regel anlegen/Seite 2

Auf der dritten Seite können Sie die Gültigkeit der Konsolidierungsbeleg-Regel hinsichtlich Perioden-Typ und/oder Konzern-Gesellschaft einschränken. Die hier zur Verfügung stehenden Gesellschaften werden anhand von Konzern und Datenart (2. Assistenten-Seite) sowie der „Gültig ab“-Angabe von der ersten Seite ermittelt.

Ist der Konzernkreis seit der Definition der Konsolidierungsbeleg-Regel gewachsen, werden hier u. U. nicht alle Konzerngesellschaften angezeigt. In diesem Fall schränken Sie bitte die bereits existierende Konsolidierungsbeleg-Regel mit Hilfe der „Gültig bis“ Angabe entsprechend ein und kopieren sodann die Konsolidierungsbeleg-Regel auf eine neue ID und vergeben ein neues „Gültig ab“. Belegregeln werden grundsätzlich für alle einbezogenen Konzerngesellschaften ausgeführt, also für alle Gesellschaften, deren Konsolidierungsart im aktuellen Konzernkreis Voll, Quote oder At-Equity ist. Konzerngesellschaften, deren Konsolidierungsart K (Keine Einbeziehung) ist, werden nicht berücksichtigt.

Abbildung: Neue Konsolidierungsbeleg-Regel anlegen/Seite 3

Auf der letzten Seite des Assistenten können Sie, wie üblich in den DEF-Anwendungen, die Bezeichnung der Konsolidierungsbeleg-Regel mehrsprachig pflegen.

Abbildung: Neue Konsolidierungsbeleg-Regel anlegen/Seite 4

Wenn Sie auf die Schaltfläche Fertig klicken, wird die Konsolidierungsbeleg-Regel angelegt und Sie können im nächsten Schritt den Assistenten zur Definition einer Konsolidierungsbuchung (in der unteren Hälfte der Anwendung) starten.

Eine neue Regel für Konsolidierungsbuchungen mit Hilfe der Clearing-Regel anlegen

Für die zu erzeugende Konsolidierungsbuchung stehen zwei alternative Regeltypen zur Verfügung. Die Referenz-Regel stellt dabei eine Erweiterung der Clearing-Regel dar.

Auch hier leitet Sie ein Assistent durch alle notwendigen Schritte.

Auf der ersten Seite des Assistenten spezifizieren Sie Quelle und Ziel der Buchung. Der auf dem Quellkonto im Rahmen des Einzelabschlusses gebuchte Betrag wird dabei durch die zu erzeugende Buchung storniert und auf das Zielkonto umgebucht. Ist das Quellkonto ein Spiegel-Konto, ist die Angabe des gewünschten Buchungsschlüssels verpflichtend. Sollen die Beträge von mehreren Buchungsschlüsseln umgebucht werden, so legen Sie bitte je Buchungsschlüssel eine separate Buchungsregel an. Sie können hierzu auch die Kopierfunktion nutzen.

Arbeiten Sie zusätzlich mit Geschäftsbereichen, so wird auch die Angabe des gewünschten Geschäftsbereichs zur Pflichtangabe.

Standardmäßig wird vorgeschlagen, 100% des im Einzelabschluss gebuchten Betrages umzubuchen. Falls Sie davon abweichen möchten, können Sie den gewünschten Anteil in dem Prozent-Feld angeben. Werden mehrere Regeln für das gleiche Quellkonto definiert, deren Prozentsätze sich auf 100% addieren, so werden u. U. entstehende Rundungsdifferenzen in den erzeugten Konsolidierungsbuchungen automatisch ausgeglichen. Die Summe aller Konsolidierungsbuchungen auf demselben Quellkonto entspricht also wieder dem Saldo des Einzelabschlusses.

Abbildung: Neue Clearing-Buchungs-Regel anlegen/Seite 1

Auf der zweiten Seite sind IC-Angaben zu tätigen, falls das Quellkonto ein IC-Konto ist. Falls Sie mit Geschäftsbereichen arbeiten, achten Sie bitte darauf, nicht nur eine IC-Gesellschaft, sondern auch einen IC-Geschäftsbereich anzugeben. Es ist außerdem möglich, die IC-Salden sämtlicher IC-Gesellschaften umbuchen zu lassen. Dies ist allerdings nur dann sinnvoll, sofern diese Beträge nicht bereits durch Schulden- bzw. Aufwands- und Ertragskonsolidierung eliminiert wurden.

Auf gemischte Konten können Sie auch den Drittanteil umbuchen lassen. Als Drittanteil verstehen wir die Differenz zwischen Kontosaldo und der Summe aller IC-Salden.

Abbildung: Neue Clearing-Buchungs-Regel anlegen/Seite 2

Falls für das Quell- bzw. das Zielkonto Controllinginformationen geführt werden, ist auf der dritten Seite die Angabe eines Controllingobjekts je genutzter Controllingdimension erforderlich.

Abbildung: Neue Clearing-Buchungs-Regel anlegen/Seite 3

Auf der letzten Seite des Assistenten können Sie die gewünschte Buchungssatz-Nummer sowie den gewünschten Buchungstext bestimmen. Da der Buchungstext der Konsolidierungsbuchung nur in einer Sprache erfasst werden kann, entfällt in diesem Assistenten die sonst übliche Möglichkeit der mehrsprachigen Texteingabe.

Abbildung: Neue Clearing-Buchungs-Regel anlegen/Seite 4

Eine neue Regel für Konsolidierungsbuchungen mit Hilfe der Referenz-Regel anlegen

Im Unterschied zur Clearing-Regel können bei der Referenz-Regel drei Konten angegeben werden. Der zu buchende Betrag wird auf dem Referenz-Konto im Rahmen des Einzelabschlusses ermittelt. Das Referenzkonto muss dabei den identischen Spiegelbezug haben, wie das Quellkonto. Auf dem Quellkonto wird der Betrag aus dem Einzelabschluss mit identischem Vorzeichen gebucht, auf dem Zielkonto mit dem gegenläufigen Vorzeichen.

Abbildung: Neue Referenz-Buchungs-Regel anlegen/Seite 1

Die übrigen Seiten in dem Assistenten entsprechen den Seiten 2 bis 4 der Clearing-Regel.

Zugänge zum Konsolidierungskreis

Kommen neue Gesellschaften zum Konsolidierungskreis hinzu, so gelten alle Konsoli-dierungsbeleg-Regeln ohne Gesellschafts-Einschränkung automatisch auch für die „neuen“ Gesellschaften.

Konsolidierungsbeleg-Regeln mit Gesellschafts-Einschränkung gelten unabhängig von den Konzernkreiszugängen weiterhin nur für die angegebenen Gesellschaften.

Abgänge vom Konsolidierungskreis

Wird eine Gesellschaft entkonsolidiert oder verschmolzen, so wird nach einem Perio-denvortrag mit Jahreswechsel ihre Konsolidierungsart automatisch auf keine Einbeziehung (K) geändert. Dadurch sind sämtliche Konsolidierungsbeleg-Regeln für die ausgeschiedene Gesellschaft nicht mehr relevant, da die Konsolidierungsbeleg-Regeln nur für Gesellschaften angewendet werden, die voll, quotal oder at-equity einbezogen werden.

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