Prüfregeldefinition
Inhaltsverzeichnis
- 1 Prüfregeln (PRFDEF)
- 2 Tabelle 'Prüfregeln'
- 3 Erläuterungen zu den Operatoren
- 3.1 Vergeich zweier Werte
- 3.2 Prüfung einer Seite
- 3.3 Prüfung gegen einen konstanten Wert
- 3.4 Prüfung beider Seiten
- 3.5 Prüfung der prozentualen Abweichung
- 3.6 Existenzprüfung
- 3.7 Pflicht-Kommentare auf bestimmten Konten
- 3.8 Prüfung der absoluten Werte
- 4 Tabelle 'Prüfregeln/Positionen'
- 5 Prüfregelgruppen und Prüfregelausschlussgruppen
- 6 Feature: Prüfregeln für Summenpositionen
- 7 Feature: Prüfregeln für Kennzahlen
1 Prüfregeln (PRFDEF)
Warum Prüfregeln?
- In IDL-Konsis sind zahlreiche Plausibilitätsprüfungen bereits implementiert. Oftmals werden jedoch zusätzliche oder tiefgreifendere Prüfungen notwendig. Außerdem können Routinechecks durch die Einrichtung der Prüfregeln automatisch und effizient erfolgen
- Mit Hilfe der Anwendung PRFDEF ist es möglich individuelle Prüfregeln auf Einzelabschluss- bzw. Konzernebene zu definieren und auszuwerten. Das Ergebnis der Prüfungen wird im Einzelabschlussmonitor pro Gesellschaft bzw. im Konzernkreismonitor für den (Teil-) /Konzern durch eine extra Spalte visualisiert.
Was können Prüfregeln?
- Definition einer mathematischen Gleichung oder einer logischen Prüfung.
- Es können Spiegelbewegungen, Positionssalden (inkl. Summenpositionen und Kennzahlen), Kontensalden, Anteilsbesitzbewengen, IC-Vorräte, Controllingsalden und IC-Salden miteinander verglichen werden.
- Zwei zusätzliche Statusspalten (für harte und weiche Prüfregeln) im Einzelabschluss- bzw. Konzernmonitor zeigt an, ob die geprüften Plausibilitäten eingehalten werden.
Die Definition von individuellen Prüfregeln wird im Folgenden beschrieben.
1.1 Anwendungsoberfläche
Beim Aufruf der Anwendung werden ohne Selektionsmöglichkeit drei Tabellen angezeigt: auf der linken Seite als Registerkarten hintereinander 'Prüfregelgruppen' und 'Prüfregelausschlussgruppen' (beide Tabellen in Baumstruktur) sowie auf der rechten Seite 'Prüfregeln' (alphabetisch sortierte Liste aller definierten Prüfregeln).
Exportfunktion der einzelnen Bereiche
Der Export der einzelnen Bereiche erfolgt über den Exportbutton in der globalen Symbolleiste. Welcher Bereich exportiert werden soll, wird über den Export-Dialog bestimmt. Auf der rechten Seite des Export-Dialogs muss dafür die Auswahl des gewünschten Bereiches markiert werden. Eine Selektion in den Tabellen wird berücksichtigt. Sind nur in einer Tabelle Zeilen selektiert, werden auch nur diese exportiert. Tabellen werden nur dann (komplett) exportiert, wenn keine Selektion vorliegt.
2 Tabelle 'Prüfregeln'
Beim Aufruf der Anwendung wird eine Tabelle mit allen bereits definierten Daten angezeigt. Sind noch keine Daten definiert, ist die Tabelle leer.
- Anlegen einer Prüfregel
- Zur Neuanlage einer Prüfregel ist der 'Stern' [neues Objekt anlegen] in der rechten Symbolleiste auszuwählen. Es öffnet sich der Assistent, in dem die einzelnen Attribute auszufüllen sind. Erst wenn alle erforderlichen Attribute ausgefüllt sind, kann der Assistent verlassen werden.
- Ändern von Attributen der Prüfregel
- Ändern von Daten kann entweder mittels des 'Stiftes' oder per 'Tabellenzellen editierbar' im Kontextmenü (rechte Maustaste) erfolgen. Die durch das 'Tabellenzellen editierbar' änderbaren Felder erscheinen in blauer Schrift und können durch direkten Eintrag in der Tabelle geändert werden.
- Drag&Drop in den linken Tabellenbereich:
- Sofern bereits Prüfregelgruppen definiert wurden kann per drag & drop aus dem rechten Bereich die Prüfregel einer Prüfregelgruppe oder Prüfregelausschlussgruppe zugeordnet werden.
- Löschen von Prüfregeln:
- Das Löschen einer Prüfregel erfolgt über das Symbol 'Blatt mit roten Kreuz' im Kontextmenü (rechte Maustaste). Beim Löschen einer Prüfregel werden alle bereits erstellten Prüfregelergebnisse ebenfalls gelöscht.
In den folgenden Unterkapiteln werden die einzelnen Attribute des Wizards für das Anlegen einer Prüfregel erläutert:
2.1 Seite 'Bezeichnung':
- Prüfregel: frei wählbare 20-stellige alphanummerische Prüfregel-ID
- Gültig ab/bis: Die Gültig ab-Periode ist ein Pflichtfeld, die Gültig bis-Periode ein optionales Attribut. Beide Attribute bestimmen die Periode, ab der bzw. bis zu der die Prüfregel gültig ist. Über die benutzerspezifische Vorbelegung (VOR) kann gesteuert werden, dass Prüfregeln mit beschränkter Gültigkeit (beliebige Angabe einer Gültig bis-Periode) nicht mehr angezeigt werden.
- Bezeichnung: Pflichtangabe mit max. 70 Zeichen
- Kurztext: optionale Eingabe mit max. 10 Zeichen
2.2 Seite 'Eigenschaften':
- Prüfregel-Operator:
- in diesem Feld wird festgelegt, welche Rechenoperation durchgeführt werden soll. Hierzu stehen diverse Rechenoperatoren zur Verfügung, die in sechs Prüfregeltypen eingeordnet werden. (Ausführliche Beschreibung zu den Operatoren siehe Kapitel 3 'Erläuterungen zu den Operatoren')
- Prüfregel-Datentyp (linke Seite) / (rechte Seite):
- der Datentyp bestimmt jeweils für die linke und rechte Seite, welche Daten miteinander verprobt werden sollen. Der Datentyp unterscheidet zwischen B = Anteilsbesitzbewegungen, CD01 bis CD10 = Controlling-Dimension, I=IC-Kontensalden, K=Kontensalden, S=Spiegelbewegungen oder V = Vorratsvermögen IC-Bestände. Im Fall der Controlling-Dimensionen erscheinen nur solche die in der Anwendung 'Controllingdefinition' angelegt wurden.
- Prüfregel-Werteart (linke Seite) / (rechte Seite):
- Die Werteart legt fest, welche der vorliegenden Daten zur Prüfung herangezogen werden. Es kann zwischen B=Buchung, S=Saldo oder S+B=Saldo+Buchungen gewählt werden. Bei den Buchungen handelt es sich auf der Einzelabschluss-Ebene um die Gesellschaftsbuchungen in Konsis und auf der Konzern-Ebene um die Konsolidierungsbuchungen.
- Prüfregel-Vorperiodenflag:
- Sollen die Daten aus einer Vorperiode verprobt werden, kann in das Feld der vorherige Jahresabschluss (J), Monatsabschluss (M), Quartalsabschluss (Q) oder einer manuell vom Benutzer vorgegebenen Vorperiode (X) vorgegeben werden.
- Prüfregel-Vordatenartenflag:
- Sollen die Daten aus einer Vordatenart verprobt werden muss hier ein 'X' eingetragen werden.
- Prüfebene:
- Bei einer Prüfregel kann gesteuert werden, ob eine Prüfregel nur für den Einzel- oder Konzernabschluss bzw. für beide genutzt werden soll. Die Ausführung der Prüfungen auf Konzernebene wird durch die Aktion "Berechnen Prüfregelergebnisse" in der Anwendung "Konzernkreis+Monitor" gestartet. Neben den Einzelabschlussdaten werden dabei auch die Konsolidierungsbuchungen verarbeitet. Die Einzelabschlussdaten quotaler Gesellschaften werden nur anteilig berücksichtigt, zusätzlich aber auch die Salden auf Konten mit Kontokennzeichen 'Q'. Es handelt sich um eine globale Aktion, d.h. es wird immer der gesamte Konzernabschluss verprobt. Die Einzelabschlussdaten von Gesellschaften, die die Konsolidierungsart 'K' (nicht konsolidiert) oder 'E' (at Equity) aufweisen, werden in das Konzern-Prüfregelergebnis nicht einbezogen. Konsolidierungsbuchungen für diese Gesellschaften werden aber in Übereinstimmung mit Konzern-Reports, den Übersichten "Kontensalden und Konsolidierungsbuchungen" (KONSAL) und "Bewegungen und Konsolidierungsbuchungen" (KONBEW) sowie dem Teilkonzern-Datenaustausch} weiterhin einbezogen.
- Konstante:
- Es gibt die Möglichkeit, in den Prüfregeln anstelle der rechten Seite einen konstanten Vergleichswert zu verwenden. Dies ist insbesondere in Prüfregeln für Kennzahlen interessant. In diesem Feld kann nur dann eine Konstante eingegeben werden wenn in dem Prüfregel-Operator ein 'Konstanten'-Operator ausgewählt wurde. Bei Verwendung eines 'konstanten Operators' dürfen keine Prüfregelpositionen für die rechte Seite angegeben werden. Die Operatoren mit dem Absolutwert für die linke Seite können hilfreich sein, wenn das Vorzeichen einer Kennzahl wegen der Interpretation von Soll- bzw. Haben-Werten nicht eindeutig ist.
- Prüfregelklasse:
- Es gibt die Auswahl "harte" Prüfregel ('H') oder "weiche" Prüfregel ('S' von "soft"), die in zwei getrennten Spalten in den jeweiligen Anwendungen (EA, KTKGES) angezeigt werden. Der Unterschied der Prüfregelklasse liegt darin, dass 'weiche' Prüfregeln, trotz dem dass sie einen 'roten' Status in den Prüfregelergebnissen zeigen, in den Anwendungen nicht berücksichtigt werden. Hintergrund dieser Klassifizierung ist, dass nicht erfüllte Prüfregeln bisher immer als Fehler eingestuft wurden und somit zu einem [roten] Status eines Einzelabschlusses geführt haben. U. a. im Hinblick auf die Prüfregeln für Kennzahlen gibt es aber neben Prüfregeln die inkonsistente Zahlen aufdecken und durch eine Änderung der Zahlen richtig gestellt werden können, auch Prüfregeln, die zwar nicht erwünschte Zahlen aufdecken aber nicht korrigiert werden können. Diese können für solche Fälle als weiche Prüfregeln definiert werden.
2.3 Seite 'Zusatzangaben':
- Prüftoleranz in Landeswährung / Konzernwährung / Paralellwährung:
- Prüfregeln können z.B. auf Werte in Landes-, Konzern- und Parallelwährung angewandt werden. Jedoch ist es möglich, dass Werte, die in Landeswährung übereinstimmen, nach der Währungsumrechnung Rundungsdifferenzen in Konzern- und/oder Parallelwährung aufweisen. Um zu vermeiden, dass die Prüfregeln dann einen Fehlerstatus ausweisen, besteht die Möglichkeit, Toleranzen für Prüfregeln zu definieren. Je Währung kann eine Toleranz eingegeben werden (z.B. 0,00 für Landeswährung, aber 1,00 für Konzern- und Parallelwährung). Bei Angabe der Toleranzwerte für die Prüfregel, die Gleichheit fordert, ist das Prüfregelergebnis auch dann noch [grün], wenn beide Seiten eine Differenz kleiner oder gleich der angegebenen Toleranz haben. Die Prüfregeln mit Ungleich-Operatoren, z.B. "L>=R" gilt diese Prüfregel auch dann als erfüllt, wenn die linke Seite kleiner als die rechte Seite ist, sofern die Differenz kleiner als die angegebene Toleranz ist.
- Prozentsatz:
- Die Angabe einer Prozentzahl in diesem Feld wird bei bestimmten Operatoren notwendig, die mit prozentualen Abweichungen arbeiten.
- Prüfungen je Geschäftsbereich / Controllingobjekte / Konto / Gesellschaft im Konzernkreis / IC-Gesellschaft / ohne Dritte:
- Durch die Kennzeichnung des jeweiligen Objekttyps erfolgt eine Prüfung. Diese Angaben können auch miteinander kombiniert werden. Das Prüfregelergebnis wird dann je in den Daten vorkommendem Objekt bzw. vorkommender Kombination von Objekten berechnet. Die 'je'-Angaben sind nicht zugelassen bei den Prüfregel-Operatoren 'L<0', 'L>0', 'L<>0' und 'L EXIST'. Das Prüfregelergebnis wird 'rot', sobald die Prüfregel für mindestens ein Objekt bzw. eine Objektkombination fehlschlägt.
3 Erläuterungen zu den Operatoren
Im Feld 'Operator' wird festgelegt, welche Rechenoperation durchgeführt werden soll. Hierzu stehen nachfolgend aufgeführte Rechenoperatoren zur Verfügung:
3.1 Vergeich zweier Werte
Die Operatoren mit dem Absolutwert für die linke Seite können hilfreich sein, wenn das Vorzeichen einer Kennzahl wegen der Interpretation von Soll- bzw. Haben-Werten nicht eindeutig ist. Zugelassen ist die Angabe einer Konstanten nur in Verbindung mit einem der folgenden Prüfregeloperatoren:
(L = R) --> Linke Seite muss gleich der rechten Seite sein.
(L <= R) --> Linke Seite muss kleiner oder gleich der rechte Seite sein.
(L = -R) --> Linke Seite muss gleich dem Minus-Wert der rechten Seite sein [-(Rechte Seite)]
(L >= R) --> Linke Seite muss größer oder gleich der rechten Seite sein.
(L<>R) --> Linke Seite muss ungleich rechte Seite sein.
3.2 Prüfung einer Seite
Es gibt auch die Möglichkeit, nur eine Seite der Prüfung zu unterziehen:
L <= 0 --> Linke Seite muss kleiner oder gleich Null sein.
L <> 0 --> Linke Seite muss ungleich Null sein.
L <0 --> Linke Seite muss kleiner als Null sein.
L=0 --> Linke Seite muss gleich Null sein.
L>0 --> Linke Seite muss größer als Null sein.
L>=0 -->Linke Seite muss größer oder gleich Null sein.
3.3 Prüfung gegen einen konstanten Wert
Bei Verwendung eines dieser Operatoren können keine Prüfregelpositionen für die rechte Seite angegeben werden. Die Operatoren mit dem Absolutwert für die linke Seite können hilfreich sein, wenn das Vorzeichen einer Kennzahl wegen der Interpretation von Soll- bzw. Haben-Werten nicht eindeutig ist. Zugelassen ist die Angabe einer Konstanten nur in Verbindung mit einem der folgenden Prüfregeloperatoren:
(L = K) --> Linke Seite muss gleich dem konstanten Vergleichswert sein.
(L < K) --> Linke Seite muss kleiner als der konstante Vergleichswert sein.
(L > K) --> Linke Seite muss größer als der konstante Vergleichswert sein.
(L <= K) --> Linke Seite muss kleiner oder gleich dem konstanten Vergleichswert sein.
(L >= K) --> Linke Seite muss größer oder gleich dem konstanten Vergleichswert sein.
(L <> K) --> Linke Seite muss ungleich dem konstanten Vergleichswert sein.
(|L| = K) --> Absolutwert der linken Seite muss gleich dem konstanten Vergleichswert sein.
(|L| < K) --> Absolutwert der linken Seite muss kleiner als der konstante Vergleichswert sein.
(|L| > K) --> Absolutwert der linken Seite muss größer als der konstante Vergleichswert sein.
(|L| <= K) --> Absolutwert der linken Seite muss kleiner oder gleich dem konstanten Vergleichswert sein.
(|L| >= K) --> Absolutwert der linken Seite muss größer oder gleich dem konstanten Vergleichswert sein.
(|L| <> K) --> Absolutwert der linken Seite muss ungleich dem konstanten Vergleichswert sein.
3.4 Prüfung beider Seiten
Dieser Prüfregeltyp ermöglicht die Prüfung der Eingaben für 2 Konten, die voneinander abhängig sind, z.B. dass nur eines der beiden Konten einen Saldo enthalten darf. Bei Zuordnung mehrerer Konten zu einer Seite gilt diese Regel dann für die Summe der Salden, sowie ggf. auch für Buchungen auf diesen Konten.
(L/R <> 0) => (R/L <> 0) --> Wenn eine Seite ungleich Null, dann andere Seite auch ungleich Null.
(L/R <> 0) => (R/L = 0) --> Wenn eine Seite ungleich Null, dann andere Seite gleich Null.
(L <> 0) => (R <= 0) --> Wenn die linke Seite ungleich Null, dann muss die rechte Seite kleiner oder gleich Null sein.
(L <> 0) => (R <= L) --> Wenn die linke Seite ungleich Null, dann muss die rechte Seite kleiner oder gleich der linken Seite sein.
(L <> 0) => (R <> 0) --> Wenn die linke Seite ungleich Null, dann die rechte Seite auch ungleich Null.
(L <> 0) => (R = L) --> Wenn die linke Seite ungleich Null ist, dann muss die rechte Seite gleich der linken Seite sein.
(L <> 0) => (R >= L) --> Wenn die linke Seite ungleich Null, dann die rechte Seite größer oder gleich der linken Seite.
(L <> 0) => (|R| <= |L|) --> Wenn die linke Seite ungleich Null ist, dann muss der Absolutwert der rechten Seite kleiner oder gleich dem Absolutwert der linken Seite sein.
(L <> 0) => (|R| = |L|) --> Wenn die linke Seite ungleich Null ist, dann muss der Absolutwert der rechten Seite gleich dem Absolutwert der linken Seite sein.
(L <> 0) => (|R| >= |L|) --> Wenn die linke Seite ungleich Null ist, dann muss der Absolutwert der rechten Seite größer oder gleich dem Absolutwert der linken Seite sein.
(L=0) => (R=0) --> Wenn die linke Seite gleich Null ist, dann muss die rechte Seit auch gleich Null sein. Diese Prüfregel kann auch unter Angabe von Toleranzen definiert werden.
3.5 Prüfung der prozentualen Abweichung
L <= R + X% --> Die linke Seite muss kleiner oder gleich der rechten Seite plus X Prozent sein.
L <= R - X% --> Die linke Seite muss kleiner oder gleich der rechten Seite minus X Prozent sein.
L >= R + X% --> Die linke Seite muss größer oder gleich der rechten Seite plus X Prozent sein.
L >= R - X% --> Die linke Seite muss größer oder gleich der rechten Seite minus X Prozent sein.
Der Prozentsatz ist dazu in den Zusatzangaben im Feld 'Prozentsatz' anzugeben. Das Format ermöglicht jeweils bis zu drei Stellen vor und nach dem Komma.
3.6 Existenzprüfung
Diese Operatoren arbeiten ähnlich wie der Vergleich mit Null. Allerdings wird der konkrete Wert nicht beachtet, sondern nur berücksichtigt, ob (mindestens) ein Wert existiert. Bei Angabe von mehreren Konten muss mindestens ein Konto bzw. darf keines dieser Konten einen Saldo aufweisen.
L EXIST
L NOT EXIST
3.7 Pflicht-Kommentare auf bestimmten Konten
Es ist möglich, bestimmte Konten (z.B. "Sonstiges") zu kennzeichnen, die einen Kommentar enthalten müssen.
L: C EXIST --> Alle für die linke Seite spezifizierten Daten müssen mit einem Bemerkungstext/ Kommentar versehen sein (z.B. in KTOSALE als Bemerkung, in SPIBEWE als Buchungstext).
L: H EXIST --> Alle für die linke Seite spezifizierten Daten müssen mit einer Erläuterung in einem Hilfetext versehen sein.
Für diese Operatoren darf (analog zu "L EXIST") in Tabelle Prüfregeln/Positionen (Kapitel 4) nur eine linke Seite definiert werden. Es können mehrere Konten und/oder Positionen angegeben werden. Bei der Berechnung der Prüfregelergebnisse sind diese Prüfregeln in dem Sinne anzuwenden, dass die Kommentierung für alle spezifizierten Daten vorhanden sein muss. Ist auch nur ein betroffener Saldo oder eine betroffene Bewegung ohne einen Kommentar bzw. eine Bemerkung, so gilt die Prüfregel als nicht erfüllt und führt zu einer entsprechenden Statusanzeige 'rot'. Gibt es keine derartigen Daten, gilt die Prüfregel als erfüllt.
3.8 Prüfung der absoluten Werte
|L| <=|R| --> Der absolute Wert der linken Seite muss kleiner oder gleich dem Wert rechts sein.
|L|=|R| --> Beide Seiten müssen in absoluten Werten übereinstimmen.
|L| > =|R| --> Der absolute Wert der linken Seite muss größer oder gleich dem Wert rechts sein.
4 Tabelle 'Prüfregeln/Positionen'
In der Tabelle Prüfregeln / Positionen werden der jeweiligen Prüfregel die notwendigen Positionen/Konten zugeordnet. Enthält eine Prüfregel noch keine Positionen/Konten ist die Übersicht leer. Durch Klick auf das Stern-Symbol rechts in der Ikon-Leiste öffnet sich der Assistent zum Anlegen des Satzes. Das Anlegen, Ändern und Kopieren der Prüfregel-Positionen erfolgt mithilfe eines Assistenten, der vier Seiten umfasst.
In den folgenden Unterkapiteln werden die einzelnen Attribute des Assistenten für das Anlegen einer Prüfregel/Position erläutert:
4.1 Basiseinstellungen
"Basiseinstellungen" definiert die Seite sowie ggf. einen Geschäftsbereich und eine Negation des Wertes.
- Seite (links/rechts): Bestimmung, welche Seite der Prüfregel definiert wird
- Geschäftsbereich: Einschränkung auf einen Geschäftsbereich (optional)
- negative Prüfregel: Bestimmung der Negation des Wertes (optional)
4.2 Kontenauswahl
Die "Kontenauswahl" schränkt die Daten bezüglich der Kontendimension ein durch Eingaben einer Position, eines Kontos, Spiegels oder Konto-Kennzeichens.
- Positionsplan / Schema und Position: Angabe des Positionsplanes und der Position.
- Kontenplan / Konto: Angabe eines Kontenplanes und eines Kontos. Ein Konto wird unabhängig vom S/H-Kennzeichen seines Saldos der Position zugeordnet.
- Spiegel: Angabe eines Spiegels.
- Report-Ident: Angabe einer Report-ID notwendig, sofern die Konten durch die Angabe einer Summenpostion erfolgt. Die Konten werden dann nicht direkt über die POSKTO ermittelt, sondern durch die Auflösung der Reportstruktur (siehe auch Kapitel 6).
- Kontoattribute: Die Auswahl entspricht immer den Attributen des zugeordneten Kontos, daher kann immer nur eines ausgewählt werden.
4.3 Controllingauswahl
"Controlling Auswahl" schränkt die Daten bezüglich einer Controlling Dimension ein.
- Controllingplan / Controllingobjekt: Die Angabe eines Controllingobjekts erfordert immer die Angabe eines Controllingplans. Der Controllingplan muss derselben Dimension zugeordnet sein wie der Datentyp der Seite. Die Eingaben für Controllingobjekt und Controllingkennzeichen 1 schließen sich gegenseitig aus. Diese Einschränkung wird unabhängig von den Einschränkungen nach Geschäftsbereichen, Konten, Buchungsschlüssel, IC-Gesellschaft oder IC-Geschäftsbereichen ausgewertet. Möglich ist die Einschränkung nach Controllingobjekten für Prüfregelseiten mit dem Datentyp einer Controllingdimension oder dem Datentyp 'I' (IC-Salden). Bei der Berechnung der Prüfregelergebnisse werden auf dieser Seite dann neben den Controllingsalden auch Buchungen oder Konsolidierungsbuchungen mit Angabe von Controllingobjekten in dieser Dimension ausgewertet.
- Controllingkennzeichen 1: Die Eingaben für Controlling Objekt und Controlling Kennzeichen 1 schließen sich ggf. gegenseitig aus. Die Angabe des Controlling Kennzeichens 1 ist nur erlaubt für den Datentyp 'CD01' (erste Controllingdimension) dieser Seite.
4.4 Spiegeleinschränkungen
Die Daten können in Bezug auf Spiegelbereich, Spiegelspalte oder Buchungsschlüssel eingeschränkt werden. Plausibilitätsprüfungen erfolgen analog den o.g. bisherigen Anwendungen für Prüfregeldefinitionen.
- Buchungsschlüssel-Spiegel / Buchungsschlüssel Nummer: Bei Angabe eines Spiegels und eines Buchungsschlüssels, werden die Daten nur für den ausdgewählten Buchungsschlüssel ausgewertet.
- Spiegel / Spiegelspalte: Bei Angabe eines Spiegels und einer Spiegelspalte, werden die Daten nur für die ausdgewählte Spiegelspalte ausgewertet.
- Spiegel / Spiegelbereich: Bei Angabe eines Spiegels und eines Spiegelbereiches, werden die Daten nur für den ausdgewählten Spiegelbereich ausgewertet.
5 Prüfregelgruppen und Prüfregelausschlussgruppen
5.1 Prüfregelgruppen
Auf der linken Seite der Übersicht können unter dem Tab Reiter 'Prüfregelgruppe' über das Stern-Symbol Gruppen für Prüfregeln definiert werden. Sind die gewünschten Prüfregelgruppen eingerichtet kann per Drag&Drop eine Zuordnung der Prüfregeln zu diesen Gruppen vorgenommen werden. Dies ermöglicht eine übersichtliche Darstellung zahlreicher Prüfregeln und durch die Definition der Obergruppen eine mehrstufige Anordnung in einer Baumstruktur. Prüfregeln, die keiner Regelgruppe zugeordnet sind, erschienen auf der rechten Seite in der Übersicht hellgrau. Zugeordnete Prüfregeln sind dunkelgrau hinterlegt.
5.2 Prüfregelausschlussgruppen
Je nach Zweck der Prüfung könnte es manchmal sinnvoll sein einige bzw. alle Prüfregeln auszuschalten. Zum Beispiel sollen bestimmte Prüfregeln nur im Jahresabschluss oder nur für Fremdwährungsgesellschaften ausgeführt werden.
Für diesen Zweck ist es möglich bestimmte Prüfregelausschlussgruppen zu definieren denen dann einzelne Prüfregeln zugeordnet werden können. Die jeweilige Gruppe muss dann in der jeweiligen Stammanwendung 'Konzernkreisdefinition' (KTKDEF), 'Gesellschaftsstamm' (GES), 'Abrechnungsperioden' (ABR) und 'Datenarten' (FAC) angegeben werden. Eine Prüfregel wird dann nicht ausgeführt, wenn sie in der Ausschlussgruppe der Gesellschaft oder der Periode oder der Datenart oder der des Konzernes enthalten ist. Da jeweils nur eine Ausschlussgruppe zugeordnet werden kann sind ggf. mehrere ähnliche Ausschlussgruppen zu definieren, wenn sich z. B. Gesellschaften in den anzuwendenden Prüfregeln unterscheiden (z. B. für die Fremdwährungsgesellschaften gelten andere Toleranzwerte (dann würden die Prüfregeln für die Euro-Gesellschaften hier ausgeschlossen werden) oder die asiatischen Gesellschaften sollen nur quartalsweise geprüft werden (alle Prüfregeln in die Ausschlussgruppe ASIEN eintragen und in ABR in die Nicht-Quartals-Perioden einstellen).
6 Feature: Prüfregeln für Summenpositionen
Neben der Auswertung von Positionen, denen direkt Konten zugeordnet sind (Positionstyp 'MP' oder 'MS'), ist es auch möglich aggregierte Positionen (Positionstypen 'OP', 'OS', 'OT') auszuwerten.
Zur Ermittlung welche untergeordneten Positionen zur Berechnung herangezogen werden müssen wird ein Report benötigt. Dessen Report-ID ist bei der Prüfregel-Position (Seite "Kontenauswahl" des Assistenten für Prüfregeln/Positionen) anzugeben. Je nach Positionstyp werden dann die Angaben für zugeordnete Positionen oder In- und Ex-Speicher in den Reportzeilen ausgewertet.
Die "Prüfregelergebnis-Analyseübersicht" (PRFERGANA) zeigt in diesem Fall unter der aggregierten Position direkt die ermittelten zugehörigen Konten an, ohne die dazwischen angeordneten Positionen auszuweisen.
7 Feature: Prüfregeln für Kennzahlen
In Prüfregeln können Kennzahl-Positionen (Positionsplan-Typ 'K') verwendet werden. Diese werden gemäß der zugeordneten Formel (FED) ausgewertet. Enthält die Formel Summenpositionen, wird zusätzlich die Angabe einer Report-ID (s.o.) benötigt. Vergleichswerte für eine Kennzahl-Prüfregel (z.B. Eigenkapitalquote >20%) sind in Form von statistischen Konten zu pflegen und können somit abhängig von Gesellschaften oder Perioden sein.
Die "Prüfregelergebnis-Analyseübersicht" (PRFERGANA) zeigt für Kennzahlen die Formel mit Operatoren und Operanden (einschl. Konstanten) und den ermittelten Wert der Kennzahl an, so dass das Prüfregelergebnis detailliert nachvollzogen werden kann.