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Konsolidierungsverarbeitung


Inhaltsverzeichnis


1 Konsolidierungsverarbeitungen (KVA)

IDL Konsis benötigt für den ordnungsgemässen Ablauf der Konsolidierungsverarbeitungen Steuerungsparameter, mit denen die Rahmenbedingungen für die einzelnen Konsolidierungsschritte festgelegt werden. Sie sind damit auch ein Bestandteil der Belegnummer (Selektion in KONBEL und KONBUCH), anhand derer erkannt werden kann, aus welcher Konsolidierung der Beleg stammt.

Die Definition dieser Parameter erfolgt in der Anwendung 'KTKPAR'. Damit aber einzelne Konsolidierungsverarbeitungen durch Parameter festgelegt werden können, müssen diese Konsolidierungsparameter zunächst definiert werden. Hierzu dient die Anwendung 'KVA' (Konsolidierungsverarbeitung).

Bestimmte KVA's werden IDLseitig ausgeliefert und können nicht verändert werden (bis auf den Feldinhalt 'KVA'-Report). Die IDL-seitg ausgelieferten KVA's erkennt man daran, dass sie nur aus zwei Buchstaben ggf. gefolgt von '00' oder zwei Leerzeichen und den Kennzeichen 'L' bzw. 'V' bestehen, während kundenindividuelle KVA's an der dritten und vierten Stelle eine Ziffer aufweisen.

Es ist also möglich individuelle, sachbezogene Abstimmkreise/ -Gruppen zu definieren, damit kleinere Betrachtungseinheiten und mehr Transparenz im Konsolidierungslauf entsteht (siehe nachfolgende Kapitel)

Es gibt 2 Gruppen von individuellen KVA's:

- Individuelle KVAs für manuelle Belege (MBxx)

- Individuelle KVAs für AE und SK-Konsolidierung (AExx, SKxx)

2 Verlängerung des KVA-Schlüssels im Release 2020

2.1 Zielsetzung

Für das Release 2020 wurde eine Verlängerung des KVA-Schlüssels (KVA = Konsolidierungsverarbeitung) und damit einhergehend der Umbau der Konsolidierungsbelegnummern vorgenommen. Wesentliche Argumente für dieses Projekt waren

  • Vereinheitlichung der historisch gewachsenen KVA-Nomenklatur
  • Aufhebung der Grenze von jeweils 11 Belegkreisen (Abstimmgruppen) für die Schulden- und die Aufwands/Ertrags-Konsolidierung sowie für manuelle Belege
  • Aufhebung der Grenze von maximal 11 Beteiligungszugängen (Chargen) innerhalb eines Geschäftsjahres für ein Beteiligungsverhältnis
  • Spielraum für künftige Differenzierungen (z.B. getrennter Vortrag der 'Sn'-Belege statt eines Sammel-'VS'-Belegs)
  • Spielraum für künftige Erweiterungen (zuletzt wurden schon die Buchstaben für neue Sachverhalte knapp, sprechende Kürzel waren nicht mehr verfügbar)

2.2 Neue Nomenklatur des KVA-Schlüssels

Teil 1 des Umbaus ist die Verlängerung des eigentlichen KVA-Schlüssels von bisher zwei auf künftig sechs Stellen. Diese sechs Stellen werden wie folgt aufgeteilt:

  • Stellen 1 bis 2: Sprechender KVA-Schlüssel / Basis-KVA, i.W. wie bisher (z.B. 'AE', 'SK', 'KK', 'MB'), aber ohne 'V' oder 'W' für Vorträge und ohne 'L' für latente Steuern an erster Stelle und ohne Ziffern an der zweiten Stelle
  • Stellen 3 und 4: Nummerisch von '00' bis '99'; nur für die Basis-KVAs 'SK', 'AE' und 'MB', dort aber Pflicht --> Hierdurch wird die Anzahl der möglichen Belegkreise je Verarbeitungsfunktion (Abstimmgruppen) von derzeit 11 auf 100 erhöht.
  • Stelle 5: 'L' für latente Steuern oder leer; die KVA-Schlüssel 'Lx' entfallen dafür.
  • Stelle 6: 'V' für Vorträge oder leer; die KVA-Schlüssel 'Vx' und 'KF' entfallen dafür, 'L' und 'V' in Kombination ersetzen die bisherigen KVA-Schlüssel 'Wx'.

Durch die Basis-KVA an den ersten beiden Stellen bleibt die vertraute Nomenklatur in weiten Teilen erhalten. Durch die zweistellige Nummer für individuell definierbare Abstimmgruppen wird deren mögliche Anzahl deutlich erhöht. Durch die separaten Schlüssel für latente Steuern und Vorträge im KVA-Schlüssel ist es einfacher, Konsolidierungsbuchungen für eine Basis-KVA einschl. ihrer latenten Steuern und/oder Vorträge zu selektieren.

Zu beachten sind folgende Besonderheiten:

  • 'SK', 'AE' und 'MB' gibt es nicht mehr als KVA-Schlüssel, sondern nur noch in Verbindung mit der Nummer einer Abstimmgruppe. Dies gilt auch für die Konsolidierungsparameter (K046) und die KVA im Kontenstamm (K010), die jetzt vierstellig werden. Um die gewohnten Nummern weitgehend zu erhalten, erfolgt hier folgende Konvertierung (Beispiel 'SK'):
  • 'S1' --> 'SK01'
  • 'S2' --> 'SK02' etc., aber
  • 'SK' --> 'SK00' (gibt es somit bei allen Anwendern)
  • 'S0' --> 'SK10' (sonst gäbe es Dubletten)
  • Die bisherige KVA 'ZA' (Zwischenergebniseliminierung im Anlagevermögen) hatte keinen "eigenen Buchstaben", da 'Z' bereits durch 'ZU' vereinnahmt war (z.B. 'PZ', 'XZ'), sondern verwendete in nachfolgenden Funktionen ein 'X' (z.B. 'PX', 'XX'), obwohl 'X' an der ersten Stelle das Kennzeichen der Entkonsolidierung ist. Um diese Verwirrung zu vermeiden, wurde 'ZA' in 'TA' umbenannt und 'T' für nachfolgende Funktionen (z.B. 'PT', 'XT') statt 'X' eingeführt.
  • KVA-Schlüssel, die bereits zuletzt nicht mehr verwendet wurden (z.B. 'AO', 'EM', 'KS'), wurden bisher nicht konvertiert, sondern (auch in der KVA-Tabelle) immer noch weitergeführt, nur deren erneute Verwendung wurde verhindert. Diese Schlüssel entfallen jetzt endgültig und werden ggf. durch die entsprechenden aktuellen Schlüssel ersetzt.

2.3 Neue Nomenklatur der Belegnummern

Teil 2 des Umbaus ist die Verlängerung der Konsolidierungsbelegnummern von bisher 14 Stellen auf jetzt 20 Stellen. Die Belegnummer setzt sich künftig aus sieben Teilen zusammen:

  • Stellen 1 bis 6: erste Gesellschaft (wie bisher)
  • Stellen 7 bis 12: zweite Gesellschaft (wie bisher)
  • Stellen 13 bis 18: neuer sechsstelliger KVA-Schlüssel, daher wie der KVA-Schlüssel in dessen vier Teile untergliedert.
  • Stellen 19 bis 20: Neue zweistellige Fortsetzungsnummer (nur bei bestimmten Basis-KVAs)

Die Fortsetzungsnummer an den letzten beiden Stellen wird in den Fällen verwendet, in denen IDL bisher die zugehörigen KVA-Schlüssel für den Fall der Fälle über die Metadaten bereitgestellt hatte. Dies betrifft

  • 'Kn', 'Fn' und 'En': Chargen bei der Kapitalkonsolidierung
  • 'Pn', 'On', 'Rn' und 'Tn': Verschmelzungen auf dieselbe aufnehmende Gesellschaft

Dadurch dass diese Folgenummern nicht mehr im KVA-Schlüssel enthalten sind, sondern nur in der Belegnummer auftreten, werden diese bislang mit gleichen Attributen definierten Datensätze in der KVA-Tabelle nicht mehr benötigt.

Zu beachten ist hier, dass die betroffenen KVAs ('KK', 'FK', 'EK', 'PM', 'PP', 'PA' und 'PT') in den Belegnummern grundsätzlich mit einer Nummer versehen werden. D.h. z.B. der erste Beleg für die Kapitalkonsolidierung erhält in der Belegnummer ab Stelle 13 'KK....00'. Die Konvertierung sorgt hier für die Beibehaltung der ursprünglichen Reihenfolge:

  • 'KK' --> 'KK....00'
  • 'K0' --> 'KK....01'
  • 'K1' --> 'KK....02' etc. (Punkte stehen hier für die Anzahl der Leerzeichen)

Damit werden jetzt auch die Belege in der korrekten zeitlichen Reihenfolge sortiert (bisher immer alphabetisch, also 'K0' bis 'K9' vor 'KK').

2.4 Konvertierung

Im Rahmen der Release-Installation werden fast alle bestehenden KVA-Schlüssel und Belegnummern durch SQL-Skripte auf die neue Nomenklatur umgesetzt, da eine Umsetzung durch das Konvertierprogramm unzumutbare Laufzeiten bedeutet hätte. Auch die SQL-Konvertierung benötigt einige Zeit und kann je nach Größe der Datenbank bis zu einer Stunde dauern.

Der KVA-Schlüssel wird in folgenden Tabellen umgesetzt:

  • K047 (KVA): Schlüssel, Referenz-KVA für Vortrag, Referenz-KVA für Reports
  • K010 (KTO): KVA von IC-Konten
  • K012 (KTOGRP): KVA von IC-Konten
  • K050 (KGESGES): KVA im Schlüssel
  • K046 (KTKPAR): KVA im Schlüssel

Die Konsolidierungsbelegnummer wird in folgenden Tabellen umgesetzt:

  • K048 (KONBEL): Schlüssel
  • K049 (KONBUCH): Schlüssel

Zusätzlich wird in der Tabelle K048 der bisherige KVA-Schlüssel (Stelle 13 bis 14 der Belegnummer) in einer neuen Spalte (sichtbar nur als interne Info-Spalte) festgehalten, so dass die alte Belegnummer für Zwecke der Revision immer rekonstruiert werden kann.

Des Weiteren wurde ein neues Auswahlobjekt 'KV1' eingeführt, das an allen Stellen verwendet wird, wo nicht der sechsstellige KVA-Schlüssel, sondern nur die zweistellige Basis-KVA benötigt wird. Dieser wird in folgenden Tabellen verwendet:

  • K047 (KVA): Referenz-KVA (interne Info-Spalte)
  • K019 (KVERARB): Schlüssel (auch für Statusanzeige in KTKGES)
  • K027 (REPZEI): Einschränkung nach KVA in Kapitalflussreports

Nicht konvertiert werden KVA-Schlüssel bzw. Belegnummern in folgenden Tabellen:

  • K210, K227 (KTOLOG, REPZEILOG): Das Protokoll enthält weiterhin die seinerzeit vorgenommene Änderung.
  • K038, K039, K042, K045 (ICKTOSAL, xxxBEW, GESGES): Die Einträge der Konsolidierungsbelege, in denen die jeweiligen EA-Daten verarbeitet oder eliminiert wurden, müssen ggf. mithilfe der festgehaltenen vorherigen KVA des Belegs (s.o.) ermittelt werden.
  • K076 (REPERG): KVA-Schlüssel kommen nur in Kapitalflussreports mit Einschränkung nach KVA vor. Einzige Auswirkung ist, dass keine Bezeichnung zur KVA mehr angezeigt wird.

2.5 Schnittstellen

Die betroffenen Schnittstellen für den Import nach Konsis wurden erweitert sofern erforderlich. Zu beachten ist:

  • Für Konsolidierungsbelege und -buchungen mussten neue längere und gegliederte Felder für die Belegnummer geschaffen werden, die zu benutzen sind.
  • Die Importanwendungen für Konten (TXTKTO) und Kontengruppen (TXTKTOGRP) wurden so gestaltet, dass die Übergabe alter zweistelliger Schlüssel im alten Feld analog zur Release-Konvertierung in die neuen Schlüssel umgewandelt wird.

Das Lesen von Daten aus der KONSIS-DB sollte wie bisher funktionieren, sofern

  1. keine Längeneinschränkung besteht und
  2. keine explizite Selektion von bestimmten KVA- oder Belegnummer-Schlüsseln erfolgt.

Ansonsten muss eine individuelle Anpassung der Abfragen erfolgen.

3 KVA-Assistent

Die Neuerfassung und Änderung einer Konsolidierungsverarbeitung erfolgt über einen Assistenten, der aus vier Seiten besteht:

Seite 1: Bezeichnung

[Konsolidierungsverarbeitung]: Eintrag der Konsolidierungsverarbeitung und der Untergruppe 01 bis 99 (Bsp: 'AE' für AE-Konsolidierung und '01' für z.B. Zinsaufwand und -ertrag))

[Bezeichnung]: kundenindividuelle Bezeichnung

[Kurztext]: kundenindividuelles Kurzwort

Seite 2: Verwendungen

Diese Seite zeigt, wo die Kürzel verwendet werden. Hier sind keine Änderungen möglich.

HINWEIS zu den 'Verwendung in' -Feldern

diese Felder werden systemseitig befüllt und dienen nur der Visualisierung, in welchen Anwendungen die jeweilige KVA verwendet werden kann bzw. in welchen Anwendungen nach der jeweiligen KVA selektiert werden kann. Sofern ein Haken gesetzt ist, bedeutet dies für

  • Konto: diese KVA kann direkt im Kontenstamm hinterlegt werden
  • Konsolidierungsparameter: für diese KVA kann ein Konsolidierungsparameter angelegt werden
  • IC-Clearing:
  • Belegnummer: KVA wird in einer Belegnummer angezeigt
  • Vortrag:

Seite 3: Optionen

[Konsolidierungsverarbeitung Referenz]: der automatische Eintrag in diesem Feld bewirkt die Verknüpfung zur IDLseitig vordefinierten Konsolidierungsverarbeitung. Das hat zur Folge, dass alle vom Anwender selbst definierten Abstimmgruppen (n0-n9) gleichzeitig mit der jeweiliegen Konsolidierungsverarbeitung (über die KTKGES) angestoßen werden. Umgekehrt ist es grundsätzlich nicht möglich eine Konsolidierungsverarbeitung separat für eine bestimmte Abstimmgruppe im Ganzen wie z. B. nur für "S1" laufen zu lassen. Allerdings können einzelne Belege in der Übersicht IC-Clearing (KGESGES) erneut separat angestossen werden.

[Konsolidierungsverarbeitung Vortrag]: Die Referenz-KVA für den Vortrag legt fest, in welchen Beleg die vorgetragenen Konsolidierungsbuchungen eines Belegs mit der aktuellen KVA in der Belegnummer geschrieben werden. Diese Referenz-KVA dient somit als Nachweis, wie die Vortragsbildung erfolgt. Die Referenz-KVA ist in fast allen Fällen fest vorgegeben. (Ausnahme: für latente Steuern (Lx) kann gewählt werden, ob der Vortrag des Ursprungsbelegs (Vx) zusammengefasst werden soll oder ob es einen Beleg für den Vortrag der latenten Steuern (Wx) gibt.).

[Konsolidierungsverarbeitung Report]: legt fest, in welcher Spalte des Konsolidierungsreports (RepTyp=V) Werte aus den Belegen (mit dieser KVA in der Belegnummer) in das Reportergebnis geschrieben werden sollen. Zulässig sind die Spaltennummern 05 bis 50, da das Reportergebnis aus maximal 50 Wertspalten besteht und die ersten vier Spalten mit den Gesamtwerten von Salden und Buchungen belegt sind. Jede Spaltennummer darf nur einmal vergeben werden.Soll das Ergebnis einer KVA in eine Spalte angezeigt werden, die bereits verwendet wird, so bleibt dieses Feld leer und im Feld 'REF-KVA' wird die jeweilige KVA eingetragen, deren Ergebnis bereits in die ausgewählte Spalte fliesst.

[IC-Clearing Transaktionswährung]: für die Konsolidierungsverarbeitungen, die das IC-Clearing betreffen (Schuldenkonsolidierung mit 'SK', 'SD', 'S0', 'S1', ... 'S9' sowie Aufwands-/Ertragskonsolidierung mit 'AE', 'A0', 'A1', ... 'A9') kann hier gesteuert werden, inwieweit die Angabe von Transaktionswährungswerten für die Intercompany-Salden der diesen Verarbeitungen zugeordneten Konten Pflicht ist. Folgende Eingabemöglichkeiten stehen zur Verfügung:

  • 'leer' : Ohne Angabe dieses Attributs ändert sich nichts. Die Angabe von Transaktionswährungswerten ist beliebig.
  • TW-Angabe nicht erlaubt (-) : legt fest, dass grundsätzlich ohne Transaktionswährung gearbeitet wird. Die Angabe von Transaktionswährungswerten ist daher verboten.
  • TW-Angabe ist pflicht (X) : legt fest, dass grundsätzlich mit Transaktionswährung gearbeitet wird. Die Angabe von Transaktionswährungswerten ist daher vorgeschrieben.
  • TW-Angabe ist pflicht, LW-Angabe bei LW=KW (L) : legt wie 'X' fest, dass grundsätzlich mit Transaktionswährung gearbeitet wird. Ohne Eingabe wird sie aber automatisch mit den Werten der Landeswährung belegt, sofern die Landeswährung gleich der Konzernwährung ist. Durch die Angabe im KVA-Stamm kann diese Steuerung differenziert nach Abstimmgruppen von IC-Konten erfolgen. Das Setzen dieses Schalters (auf 'X' oder 'L') wird auch für die Aufteilung einer Transaktionswährungsdifferenz in eine Sach- und eine Kursdifferenz (s.u.) empfohlen.

4 Individuelle KVAs für manuelle Belege (MB), deren Vortrag und latente Steuern

Um u.a Buchungen mit unterschiedlicher Vortragsregel (Buchungsart) zu ermöglichen, können kundenindividuelle Konsolidierungsverarbeitungen (KVA) für manuelle Sachverhalte ('MB01', 'MB02', ..., 'MB99') eingerichtet werden. Damit beim Vortrag diese Buchungen nicht zu einem Beleg mit KVA 'MB00 V' zusammengefasst werden, so dass die ursprüngliche Differenzierung verloren geht, werden korrespondierende individuelle KVAs 'MB01 V', 'MB02 V', ... 'MB99 V' für den Vortrag der kundenindividuellen MB-KVAs automatisch beim Anlegen mit erzeugt. Ergänzend dazu werden weitere kundenindividuelle KVAs 'MB01L', 'MB02L', ... 'MB99L' erzeugt, die für die Buchung der latenten Steuern auf den Buchungen für individuelle MB-KVAs genutzt werden.

Gemäß Standardlogik werden diese Buchungen für latente Steuern (z.B. 'MB01L') mit den neuen manuellen Buchungen (z.B. 'MB01') zu einem Vortragsbeleg (z.B. 'MB01 V') zusammengefasst. Es ist aber auch möglich, eine separate Belegart (z.B. 'MB01LV') für den Vortrag der latenten Steuern zu definieren und der KVA für latente Steuern als Vortrags-KVA zuzuordnen.

Für die individuelle Abstimmgruppen stehen für manuelle Belege bis zu 99 Untergruppen zur Verfügung, die durch neue Releasestände nicht überschrieben werden:

  • MB01, MB02, MB03, ... bis MB99

5 Individuelle KVAs Aufwands- und Ertragskondolidierung (AE) und Schuldenkonsolidierung (SK)

Oftmals besteht der Wunsch, verschiedene Abstimmgruppen im AE/SK-Bereich zu definieren, z.B. für Zinserträge und -aufwendungen oder eine zusätzliche Unterteilung der sonstige Erträge und Aufwendungen. Auch hier erreicht man durch das Anlegen von Untergruppen eine Differenzierung. Die Vortrags-KVA wird bei diesen Untergruppen immer fest vorgegeben und bezieht sich auf diejeweilige Referenz-KVA, also bei 'AExx' ist die automatische Vortrags-KVA 'AE00 V' und bei 'SKxx' ist die automatische Vortrags-KVA 'SK00 V'.

Für die individuelle Abstimmgruppen stehen für AE- und SK-Belege bis zu 99 Untergruppen zur Verfügung, die durch neue Releasestände nicht überschrieben werden:

  • AE01, AE02, AE03, ... bis AE99
  • SK01, SK02, SK03, ... bis SK99

6 Hinweis zum Konsolidierungsreport

Die Erstellung eines Konsolidierungsreports (Darstellung der Beiträge der verschiedenen Konsolidierungsfunktionen in getrennten Spalten) erfordert eine Zuordnung der Konsolidierungsverarbeitungen (KVA) zu den Spalten. Um dem Anwender höchmögliche Gestaltungsmöglichkeiten zu geben, ist die Zuordnung wie oben beschrieben flexibilisiert. Dies hat allerdings zur Folge, dass alle neuen Anwender diese Zuordnung komplett selbst manuell vornehmen müssen. Um dies zu umgehen ist eine Standard-Spaltenoption für den Konsolidierungsreport in einer LieferBatch-Datei im Verzeichnis "Spaltenoptionen_Konsolidierungsreport" auf der Release-CD zur Verfügung gestellt. Das Einspielen in die Datenbank erfolgt über die Anwendung zum Import von Konsolidierungsverarbeitungen.

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Konsolidierungsverarbeitung


Inhaltsverzeichnis


1 Konsolidierungsverarbeitungen (KVA)

IDL Konsis benötigt für den ordnungsgemässen Ablauf der Konsolidierungsverarbeitungen Steuerungsparameter, mit denen die Rahmenbedingungen für die einzelnen Konsolidierungsschritte festgelegt werden. Sie sind damit auch ein Bestandteil der Belegnummer (Selektion in KONBEL und KONBUCH), anhand derer erkannt werden kann, aus welcher Konsolidierung der Beleg stammt.

Die Definition dieser Parameter erfolgt in der Anwendung 'KTKPAR'. Damit aber einzelne Konsolidierungsverarbeitungen durch Parameter festgelegt werden können, müssen diese Konsolidierungsparameter zunächst definiert werden. Hierzu dient die Anwendung 'KVA' (Konsolidierungsverarbeitung).

Bestimmte KVA's werden IDLseitig ausgeliefert und können nicht verändert werden (bis auf den Feldinhalt 'KVA'-Report). Die IDL-seitg ausgelieferten KVA's erkennt man daran, dass sie nur aus zwei Buchstaben ggf. gefolgt von '00' oder zwei Leerzeichen und den Kennzeichen 'L' bzw. 'V' bestehen, während kundenindividuelle KVA's an der dritten und vierten Stelle eine Ziffer aufweisen.

Es ist also möglich individuelle, sachbezogene Abstimmkreise/ -Gruppen zu definieren, damit kleinere Betrachtungseinheiten und mehr Transparenz im Konsolidierungslauf entsteht (siehe nachfolgende Kapitel)

Es gibt 2 Gruppen von individuellen KVA's:

- Individuelle KVAs für manuelle Belege (MBxx)

- Individuelle KVAs für AE und SK-Konsolidierung (AExx, SKxx)

2 Verlängerung des KVA-Schlüssels im Release 2020

2.1 Zielsetzung

Für das Release 2020 wurde eine Verlängerung des KVA-Schlüssels (KVA = Konsolidierungsverarbeitung) und damit einhergehend der Umbau der Konsolidierungsbelegnummern vorgenommen. Wesentliche Argumente für dieses Projekt waren

  • Vereinheitlichung der historisch gewachsenen KVA-Nomenklatur
  • Aufhebung der Grenze von jeweils 11 Belegkreisen (Abstimmgruppen) für die Schulden- und die Aufwands/Ertrags-Konsolidierung sowie für manuelle Belege
  • Aufhebung der Grenze von maximal 11 Beteiligungszugängen (Chargen) innerhalb eines Geschäftsjahres für ein Beteiligungsverhältnis
  • Spielraum für künftige Differenzierungen (z.B. getrennter Vortrag der 'Sn'-Belege statt eines Sammel-'VS'-Belegs)
  • Spielraum für künftige Erweiterungen (zuletzt wurden schon die Buchstaben für neue Sachverhalte knapp, sprechende Kürzel waren nicht mehr verfügbar)

2.2 Neue Nomenklatur des KVA-Schlüssels

Teil 1 des Umbaus ist die Verlängerung des eigentlichen KVA-Schlüssels von bisher zwei auf künftig sechs Stellen. Diese sechs Stellen werden wie folgt aufgeteilt:

  • Stellen 1 bis 2: Sprechender KVA-Schlüssel / Basis-KVA, i.W. wie bisher (z.B. 'AE', 'SK', 'KK', 'MB'), aber ohne 'V' oder 'W' für Vorträge und ohne 'L' für latente Steuern an erster Stelle und ohne Ziffern an der zweiten Stelle
  • Stellen 3 und 4: Nummerisch von '00' bis '99'; nur für die Basis-KVAs 'SK', 'AE' und 'MB', dort aber Pflicht --> Hierdurch wird die Anzahl der möglichen Belegkreise je Verarbeitungsfunktion (Abstimmgruppen) von derzeit 11 auf 100 erhöht.
  • Stelle 5: 'L' für latente Steuern oder leer; die KVA-Schlüssel 'Lx' entfallen dafür.
  • Stelle 6: 'V' für Vorträge oder leer; die KVA-Schlüssel 'Vx' und 'KF' entfallen dafür, 'L' und 'V' in Kombination ersetzen die bisherigen KVA-Schlüssel 'Wx'.

Durch die Basis-KVA an den ersten beiden Stellen bleibt die vertraute Nomenklatur in weiten Teilen erhalten. Durch die zweistellige Nummer für individuell definierbare Abstimmgruppen wird deren mögliche Anzahl deutlich erhöht. Durch die separaten Schlüssel für latente Steuern und Vorträge im KVA-Schlüssel ist es einfacher, Konsolidierungsbuchungen für eine Basis-KVA einschl. ihrer latenten Steuern und/oder Vorträge zu selektieren.

Zu beachten sind folgende Besonderheiten:

  • 'SK', 'AE' und 'MB' gibt es nicht mehr als KVA-Schlüssel, sondern nur noch in Verbindung mit der Nummer einer Abstimmgruppe. Dies gilt auch für die Konsolidierungsparameter (K046) und die KVA im Kontenstamm (K010), die jetzt vierstellig werden. Um die gewohnten Nummern weitgehend zu erhalten, erfolgt hier folgende Konvertierung (Beispiel 'SK'):
  • 'S1' --> 'SK01'
  • 'S2' --> 'SK02' etc., aber
  • 'SK' --> 'SK00' (gibt es somit bei allen Anwendern)
  • 'S0' --> 'SK10' (sonst gäbe es Dubletten)
  • Die bisherige KVA 'ZA' (Zwischenergebniseliminierung im Anlagevermögen) hatte keinen "eigenen Buchstaben", da 'Z' bereits durch 'ZU' vereinnahmt war (z.B. 'PZ', 'XZ'), sondern verwendete in nachfolgenden Funktionen ein 'X' (z.B. 'PX', 'XX'), obwohl 'X' an der ersten Stelle das Kennzeichen der Entkonsolidierung ist. Um diese Verwirrung zu vermeiden, wurde 'ZA' in 'TA' umbenannt und 'T' für nachfolgende Funktionen (z.B. 'PT', 'XT') statt 'X' eingeführt.
  • KVA-Schlüssel, die bereits zuletzt nicht mehr verwendet wurden (z.B. 'AO', 'EM', 'KS'), wurden bisher nicht konvertiert, sondern (auch in der KVA-Tabelle) immer noch weitergeführt, nur deren erneute Verwendung wurde verhindert. Diese Schlüssel entfallen jetzt endgültig und werden ggf. durch die entsprechenden aktuellen Schlüssel ersetzt.

2.3 Neue Nomenklatur der Belegnummern

Teil 2 des Umbaus ist die Verlängerung der Konsolidierungsbelegnummern von bisher 14 Stellen auf jetzt 20 Stellen. Die Belegnummer setzt sich künftig aus sieben Teilen zusammen:

  • Stellen 1 bis 6: erste Gesellschaft (wie bisher)
  • Stellen 7 bis 12: zweite Gesellschaft (wie bisher)
  • Stellen 13 bis 18: neuer sechsstelliger KVA-Schlüssel, daher wie der KVA-Schlüssel in dessen vier Teile untergliedert.
  • Stellen 19 bis 20: Neue zweistellige Fortsetzungsnummer (nur bei bestimmten Basis-KVAs)

Die Fortsetzungsnummer an den letzten beiden Stellen wird in den Fällen verwendet, in denen IDL bisher die zugehörigen KVA-Schlüssel für den Fall der Fälle über die Metadaten bereitgestellt hatte. Dies betrifft

  • 'Kn', 'Fn' und 'En': Chargen bei der Kapitalkonsolidierung
  • 'Pn', 'On', 'Rn' und 'Tn': Verschmelzungen auf dieselbe aufnehmende Gesellschaft

Dadurch dass diese Folgenummern nicht mehr im KVA-Schlüssel enthalten sind, sondern nur in der Belegnummer auftreten, werden diese bislang mit gleichen Attributen definierten Datensätze in der KVA-Tabelle nicht mehr benötigt.

Zu beachten ist hier, dass die betroffenen KVAs ('KK', 'FK', 'EK', 'PM', 'PP', 'PA' und 'PT') in den Belegnummern grundsätzlich mit einer Nummer versehen werden. D.h. z.B. der erste Beleg für die Kapitalkonsolidierung erhält in der Belegnummer ab Stelle 13 'KK....00'. Die Konvertierung sorgt hier für die Beibehaltung der ursprünglichen Reihenfolge:

  • 'KK' --> 'KK....00'
  • 'K0' --> 'KK....01'
  • 'K1' --> 'KK....02' etc. (Punkte stehen hier für die Anzahl der Leerzeichen)

Damit werden jetzt auch die Belege in der korrekten zeitlichen Reihenfolge sortiert (bisher immer alphabetisch, also 'K0' bis 'K9' vor 'KK').

2.4 Konvertierung

Im Rahmen der Release-Installation werden fast alle bestehenden KVA-Schlüssel und Belegnummern durch SQL-Skripte auf die neue Nomenklatur umgesetzt, da eine Umsetzung durch das Konvertierprogramm unzumutbare Laufzeiten bedeutet hätte. Auch die SQL-Konvertierung benötigt einige Zeit und kann je nach Größe der Datenbank bis zu einer Stunde dauern.

Der KVA-Schlüssel wird in folgenden Tabellen umgesetzt:

  • K047 (KVA): Schlüssel, Referenz-KVA für Vortrag, Referenz-KVA für Reports
  • K010 (KTO): KVA von IC-Konten
  • K012 (KTOGRP): KVA von IC-Konten
  • K050 (KGESGES): KVA im Schlüssel
  • K046 (KTKPAR): KVA im Schlüssel

Die Konsolidierungsbelegnummer wird in folgenden Tabellen umgesetzt:

  • K048 (KONBEL): Schlüssel
  • K049 (KONBUCH): Schlüssel

Zusätzlich wird in der Tabelle K048 der bisherige KVA-Schlüssel (Stelle 13 bis 14 der Belegnummer) in einer neuen Spalte (sichtbar nur als interne Info-Spalte) festgehalten, so dass die alte Belegnummer für Zwecke der Revision immer rekonstruiert werden kann.

Des Weiteren wurde ein neues Auswahlobjekt 'KV1' eingeführt, das an allen Stellen verwendet wird, wo nicht der sechsstellige KVA-Schlüssel, sondern nur die zweistellige Basis-KVA benötigt wird. Dieser wird in folgenden Tabellen verwendet:

  • K047 (KVA): Referenz-KVA (interne Info-Spalte)
  • K019 (KVERARB): Schlüssel (auch für Statusanzeige in KTKGES)
  • K027 (REPZEI): Einschränkung nach KVA in Kapitalflussreports

Nicht konvertiert werden KVA-Schlüssel bzw. Belegnummern in folgenden Tabellen:

  • K210, K227 (KTOLOG, REPZEILOG): Das Protokoll enthält weiterhin die seinerzeit vorgenommene Änderung.
  • K038, K039, K042, K045 (ICKTOSAL, xxxBEW, GESGES): Die Einträge der Konsolidierungsbelege, in denen die jeweiligen EA-Daten verarbeitet oder eliminiert wurden, müssen ggf. mithilfe der festgehaltenen vorherigen KVA des Belegs (s.o.) ermittelt werden.
  • K076 (REPERG): KVA-Schlüssel kommen nur in Kapitalflussreports mit Einschränkung nach KVA vor. Einzige Auswirkung ist, dass keine Bezeichnung zur KVA mehr angezeigt wird.

2.5 Schnittstellen

Die betroffenen Schnittstellen für den Import nach Konsis wurden erweitert sofern erforderlich. Zu beachten ist:

  • Für Konsolidierungsbelege und -buchungen mussten neue längere und gegliederte Felder für die Belegnummer geschaffen werden, die zu benutzen sind.
  • Die Importanwendungen für Konten (TXTKTO) und Kontengruppen (TXTKTOGRP) wurden so gestaltet, dass die Übergabe alter zweistelliger Schlüssel im alten Feld analog zur Release-Konvertierung in die neuen Schlüssel umgewandelt wird.

Das Lesen von Daten aus der KONSIS-DB sollte wie bisher funktionieren, sofern

  1. keine Längeneinschränkung besteht und
  2. keine explizite Selektion von bestimmten KVA- oder Belegnummer-Schlüsseln erfolgt.

Ansonsten muss eine individuelle Anpassung der Abfragen erfolgen.

3 KVA-Assistent

Die Neuerfassung und Änderung einer Konsolidierungsverarbeitung erfolgt über einen Assistenten, der aus vier Seiten besteht:

Seite 1: Bezeichnung

[Konsolidierungsverarbeitung]: Eintrag der Konsolidierungsverarbeitung und der Untergruppe 01 bis 99 (Bsp: 'AE' für AE-Konsolidierung und '01' für z.B. Zinsaufwand und -ertrag))

[Bezeichnung]: kundenindividuelle Bezeichnung

[Kurztext]: kundenindividuelles Kurzwort

Seite 2: Verwendungen

Diese Seite zeigt, wo die Kürzel verwendet werden. Hier sind keine Änderungen möglich.

HINWEIS zu den 'Verwendung in' -Feldern

diese Felder werden systemseitig befüllt und dienen nur der Visualisierung, in welchen Anwendungen die jeweilige KVA verwendet werden kann bzw. in welchen Anwendungen nach der jeweiligen KVA selektiert werden kann. Sofern ein Haken gesetzt ist, bedeutet dies für

  • Konto: diese KVA kann direkt im Kontenstamm hinterlegt werden
  • Konsolidierungsparameter: für diese KVA kann ein Konsolidierungsparameter angelegt werden
  • IC-Clearing:
  • Belegnummer: KVA wird in einer Belegnummer angezeigt
  • Vortrag:

Seite 3: Optionen

[Konsolidierungsverarbeitung Referenz]: der automatische Eintrag in diesem Feld bewirkt die Verknüpfung zur IDLseitig vordefinierten Konsolidierungsverarbeitung. Das hat zur Folge, dass alle vom Anwender selbst definierten Abstimmgruppen (n0-n9) gleichzeitig mit der jeweiliegen Konsolidierungsverarbeitung (über die KTKGES) angestoßen werden. Umgekehrt ist es grundsätzlich nicht möglich eine Konsolidierungsverarbeitung separat für eine bestimmte Abstimmgruppe im Ganzen wie z. B. nur für "S1" laufen zu lassen. Allerdings können einzelne Belege in der Übersicht IC-Clearing (KGESGES) erneut separat angestossen werden.

[Konsolidierungsverarbeitung Vortrag]: Die Referenz-KVA für den Vortrag legt fest, in welchen Beleg die vorgetragenen Konsolidierungsbuchungen eines Belegs mit der aktuellen KVA in der Belegnummer geschrieben werden. Diese Referenz-KVA dient somit als Nachweis, wie die Vortragsbildung erfolgt. Die Referenz-KVA ist in fast allen Fällen fest vorgegeben. (Ausnahme: für latente Steuern (Lx) kann gewählt werden, ob der Vortrag des Ursprungsbelegs (Vx) zusammengefasst werden soll oder ob es einen Beleg für den Vortrag der latenten Steuern (Wx) gibt.).

[Konsolidierungsverarbeitung Report]: legt fest, in welcher Spalte des Konsolidierungsreports (RepTyp=V) Werte aus den Belegen (mit dieser KVA in der Belegnummer) in das Reportergebnis geschrieben werden sollen. Zulässig sind die Spaltennummern 05 bis 50, da das Reportergebnis aus maximal 50 Wertspalten besteht und die ersten vier Spalten mit den Gesamtwerten von Salden und Buchungen belegt sind. Jede Spaltennummer darf nur einmal vergeben werden.Soll das Ergebnis einer KVA in eine Spalte angezeigt werden, die bereits verwendet wird, so bleibt dieses Feld leer und im Feld 'REF-KVA' wird die jeweilige KVA eingetragen, deren Ergebnis bereits in die ausgewählte Spalte fliesst.

[IC-Clearing Transaktionswährung]: für die Konsolidierungsverarbeitungen, die das IC-Clearing betreffen (Schuldenkonsolidierung mit 'SK', 'SD', 'S0', 'S1', ... 'S9' sowie Aufwands-/Ertragskonsolidierung mit 'AE', 'A0', 'A1', ... 'A9') kann hier gesteuert werden, inwieweit die Angabe von Transaktionswährungswerten für die Intercompany-Salden der diesen Verarbeitungen zugeordneten Konten Pflicht ist. Folgende Eingabemöglichkeiten stehen zur Verfügung:

  • 'leer' : Ohne Angabe dieses Attributs ändert sich nichts. Die Angabe von Transaktionswährungswerten ist beliebig.
  • TW-Angabe nicht erlaubt (-) : legt fest, dass grundsätzlich ohne Transaktionswährung gearbeitet wird. Die Angabe von Transaktionswährungswerten ist daher verboten.
  • TW-Angabe ist pflicht (X) : legt fest, dass grundsätzlich mit Transaktionswährung gearbeitet wird. Die Angabe von Transaktionswährungswerten ist daher vorgeschrieben.
  • TW-Angabe ist pflicht, LW-Angabe bei LW=KW (L) : legt wie 'X' fest, dass grundsätzlich mit Transaktionswährung gearbeitet wird. Ohne Eingabe wird sie aber automatisch mit den Werten der Landeswährung belegt, sofern die Landeswährung gleich der Konzernwährung ist. Durch die Angabe im KVA-Stamm kann diese Steuerung differenziert nach Abstimmgruppen von IC-Konten erfolgen. Das Setzen dieses Schalters (auf 'X' oder 'L') wird auch für die Aufteilung einer Transaktionswährungsdifferenz in eine Sach- und eine Kursdifferenz (s.u.) empfohlen.

4 Individuelle KVAs für manuelle Belege (MB), deren Vortrag und latente Steuern

Um u.a Buchungen mit unterschiedlicher Vortragsregel (Buchungsart) zu ermöglichen, können kundenindividuelle Konsolidierungsverarbeitungen (KVA) für manuelle Sachverhalte ('MB01', 'MB02', ..., 'MB99') eingerichtet werden. Damit beim Vortrag diese Buchungen nicht zu einem Beleg mit KVA 'MB00 V' zusammengefasst werden, so dass die ursprüngliche Differenzierung verloren geht, werden korrespondierende individuelle KVAs 'MB01 V', 'MB02 V', ... 'MB99 V' für den Vortrag der kundenindividuellen MB-KVAs automatisch beim Anlegen mit erzeugt. Ergänzend dazu werden weitere kundenindividuelle KVAs 'MB01L', 'MB02L', ... 'MB99L' erzeugt, die für die Buchung der latenten Steuern auf den Buchungen für individuelle MB-KVAs genutzt werden.

Gemäß Standardlogik werden diese Buchungen für latente Steuern (z.B. 'MB01L') mit den neuen manuellen Buchungen (z.B. 'MB01') zu einem Vortragsbeleg (z.B. 'MB01 V') zusammengefasst. Es ist aber auch möglich, eine separate Belegart (z.B. 'MB01LV') für den Vortrag der latenten Steuern zu definieren und der KVA für latente Steuern als Vortrags-KVA zuzuordnen.

Für die individuelle Abstimmgruppen stehen für manuelle Belege bis zu 99 Untergruppen zur Verfügung, die durch neue Releasestände nicht überschrieben werden:

  • MB01, MB02, MB03, ... bis MB99

5 Individuelle KVAs Aufwands- und Ertragskondolidierung (AE) und Schuldenkonsolidierung (SK)

Oftmals besteht der Wunsch, verschiedene Abstimmgruppen im AE/SK-Bereich zu definieren, z.B. für Zinserträge und -aufwendungen oder eine zusätzliche Unterteilung der sonstige Erträge und Aufwendungen. Auch hier erreicht man durch das Anlegen von Untergruppen eine Differenzierung. Die Vortrags-KVA wird bei diesen Untergruppen immer fest vorgegeben und bezieht sich auf diejeweilige Referenz-KVA, also bei 'AExx' ist die automatische Vortrags-KVA 'AE00 V' und bei 'SKxx' ist die automatische Vortrags-KVA 'SK00 V'.

Für die individuelle Abstimmgruppen stehen für AE- und SK-Belege bis zu 99 Untergruppen zur Verfügung, die durch neue Releasestände nicht überschrieben werden:

  • AE01, AE02, AE03, ... bis AE99
  • SK01, SK02, SK03, ... bis SK99

6 Hinweis zum Konsolidierungsreport

Die Erstellung eines Konsolidierungsreports (Darstellung der Beiträge der verschiedenen Konsolidierungsfunktionen in getrennten Spalten) erfordert eine Zuordnung der Konsolidierungsverarbeitungen (KVA) zu den Spalten. Um dem Anwender höchmögliche Gestaltungsmöglichkeiten zu geben, ist die Zuordnung wie oben beschrieben flexibilisiert. Dies hat allerdings zur Folge, dass alle neuen Anwender diese Zuordnung komplett selbst manuell vornehmen müssen. Um dies zu umgehen ist eine Standard-Spaltenoption für den Konsolidierungsreport in einer LieferBatch-Datei im Verzeichnis "Spaltenoptionen_Konsolidierungsreport" auf der Release-CD zur Verfügung gestellt. Das Einspielen in die Datenbank erfolgt über die Anwendung zum Import von Konsolidierungsverarbeitungen.

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