Interner Verkauf
Inhaltsverzeichnis
- 1 Allgemeine Information
- 2 Buchungsschlüssel-Verwendungskennzeichen
- 3 Pflege der Anteilsbesitzbewegung 'konzerninterner Verkauf' / 'konzerninterner Kauf'
- 4 Verarbeitung im Konzernmonitor
- 5 Konsolidierungsbelege
1 Allgemeine Information
Ein konzerninterner Verkauf von Beteiligungen (IK) ist eine eigenständige Funktion und dient der korrekten Verarbeitung von konzerninternen Verkäufen von Anteilen an verbundene Unternehmen. Diese Funktion kombiniert die bisher unabhängigen Funktionen für den Abgang und den Zugang von Anteilen und sorgt für die erforderliche Datstellung, dass sich aus Konzernsicht nichts ändert.
In der vorliegenden ersten Ausbaustufe dieser Funktion wird nur der Fall unterstützt, dass verkaufende und kaufende Muttergesellschaft im selben Konzernkreis enthalten sind, die Tochter nur eine Muttergesellschaft hat und alle Anteile verkauft werden.
2 Buchungsschlüssel-Verwendungskennzeichen
Zur Bearbeitung eines konzerninternen Verkaufs gibt es für die Anteilsbesitzbewegungen zwei bestimmte Buchungsschlüssel-Verwendungskennzeichen:
- BSL-Verwendungskennzeichen 'B17': konzerninterner Verkauf Abgang
- BSL-Verwendungskennzeichen 'B18: konzerninterner Verkauf Zugang
Buchungsschlüsssel mit diesen Verwendungskennzeichen wurden in den Lieferbatch-Dateien ergänzt. Falls der Lieferbatch-Standard nicht eingesetzt wird, müssen Buchungsschlüssel mit diesen Verwendungskennzeichen bei Bedarf manuell vom Anwender erfasst werden.
3 Pflege der Anteilsbesitzbewegung 'konzerninterner Verkauf' / 'konzerninterner Kauf'
Die Anteilsbesitzbewegung für den internen Verkauf muss mit dem Buchungsschlüssel mit Verwendungskennzeichen 'B17' gepflegt sein. Es sind zusätzlich folgende Eingaben erforderlich:
- der Mehr-/Mindererlös,
- das zugehörige Erlöskonto,
- die Gesellschaft, an die verkauft wurde (Bei der dort angegebenen Gesellschaft muss eine Anteilsbesitzbewegung mit dem Buchungsschlüssel mit Verwendungskennzeichen 'B18' erfasst werden)
Die Anteilsbesitzbewegung für den internen Kauf muss mit dem Buchungsschlüssel mit Verwendungskennzeichen 'B18' gepflegt sein. Die Anteilsbesitzbewegungen mit dem Buchungsschlüssel 'B17' und 'B18' müssen denselben Prozentwert spezifizieren. Differenzen werden von der Funktion "Beteiligungswerte prüfen/aktualiseiren" gemeldet.
4 Verarbeitung im Konzernmonitor
Der Konzernkreis-Monitor (KTKGES) zeigt eine zusätzliche Statusspalte für die Verarbeitung an. Diese hat das Kürzel 'IK'. Liegen die oben beschriebenen Anteilsbesitzbewegungen vor, wird der Status durch die Statusaktualisierung auf [rot] gesetzt.
Die Funktion "konzerninterner Verkauf IK" ist im Aktions- bzw. Objektmenü des Konzernkreis-Monitors (KTKGES) im Submenü "Kapitalkonsolidierung ..." angeordnet.
5 Konsolidierungsbelege
Es werden durch die Verarbeitung 'IK' (konzerninterner Verkauf) zwei Konsolidierungsbelege erzeugt:
1. Ein Beleg mit der Belegnummer "Tochter / verkaufende Mutter / IK" bucht der Abgang der Anteile der verkaufenden Gesellschaft. Wie bei einem sonstigen Beteiligungsabgang werden darin die vorgetragenen und aktuellen Kapitalkonsolidierungsbuchungen ('KF' sowie ggf. auch 'KK', 'KB' und 'LK') storniert. Zusätzlich wird das in der Anteilsbesitzbewegung genannte Ergebnis auf dem dazu genannten Konto eliminiert und gegen das Unterschiedsbatragskonto aus dem Konsolidierungsparameter 'KK' gebucht.
2. Ein Beleg mit der Belegnummer "Tochter / kaufende Gesellschaft / IK" bucht den Zugang der Anteile bei der kaufenden Gesellschaft. Im Unterschied zu einem 'KK'-Beleg für einen Beteiligungszugang werden aber Anteilsbesitz und Verrechnung des Unterschiedsbetrages in der Höhe eingestellt, wie sie bei der verkaufenden Mutter geführt worden waren. Der dem Zwischengewinn entsprechende restliche Anteilsbesitz wird ebenfalls gegen das Unterschiedsbetragskonto aus dem Konsolidierungsparameter 'KK' gebucht, das in Summe über beide Belege null wird.
Die hier beschriebene Buchungslogik gilt für vollkonsolidierte Tochtergesellschaften. Für quotal oder at Equity konsolidierte Gesellschaften gilt dies aber analog. Direkte Fremdanteile sind von diesem Vorgang nicht betroffen und bleiben daher unverändert erhalten. Indirekte Fremdanteile können dagegen zwischen verkaufender und kaufender Muttergesellschaft unterschiedlich sein. Sofern über mindestens eine der beiden Muttergesellschaften indirekte Fremdanteile zu berücksichtigen sind, sind manuelle Buchungen erforderlich.