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Automa­ti­sche Stornierung einer Wertberichtigung auf Forderungen verbundene Unternehmen


Inhaltsverzeichnis


1 Einleitung

Eine im Einzelabschluss gebildete Wertberichtigung auf Ausleihungen oder Forderungen verbundene konsolidierte Unternehmen muss im Konzern bekanntlich wieder storniert werden. Ebenso muss eine Auflösung der Wertberichtigung bzw. Zuschreibung aus dem Einzelabschluss im Konzern wieder storniert werden.

2 Übertragbarkeit des Beispiels

Das im weiteren Verlauf dieses Dokuments gezeigte Beispiel und die Umsetzung in IDL Konsis sind grundsätzlich auch auf andere Sachverhalte übertragbar, die technisch vergleichbar sind: Es wird innerhalb einer Einzelgesellschaft ein Vorgang ergebniswirksam gebucht, welcher im Konzern wieder genauso storniert werden soll.

Ein weiteres Beispiel könnte sein: Im Einzelabschluss wird eine konzerninterne Rückstellung gebildet. Dieser Vorgang ist ebenfalls ergebnisrelevant und spielt sich rein in einem einzigen Einzelabschluss ab.

3 Grund-Idee der zu erzeugenden Konsolidierungsbuchung

In der Periode, in der eine Zuführung zur Wertberichtigung Forderung verbundene Unternehmen im Einzelabschluss gebucht wird, ist der entsprechende Betrag auf dem Bilanzkonto 25100 im Haben und auf dem GuV Konto 67011 im Soll sichtbar. Auf beiden Konten wird zusätzlich zum Kontosaldo ein entsprechender IC-Saldo erfasst, die beiden IC-Salden ergeben in Summe 0,00. Geht man davon aus, dass sich im Folgejahr an der Wertberichtigung nichts ändert, so ist im Konzern keine neue Buchung erforderlich, da der Vorgang ja bereits in dem Vortragsbeleg enthalten ist.

Allerdings wird durch den IC-Saldo auf dem Bilanzkonto eine neue Schuldenkonsolidierungs-Buchung erzeugt, die mangels Gegenposten nicht aufgeht. Da diese Buchung – wie oben bereits geschildert – gar nicht erforderlich ist, weil ja alle erforderlichen Konsolidierungsbuchungen bereits in dem Vortragsbeleg enthalten sind, ist diese Buchung einfach wieder zu stornieren – Also mit dem identischen Betrag auf dem identischen Konto, Gesellschaft und ggfs. Geschäftsbereich – lediglich mit umgekehrtem Vorzeichen.

4 Besonderheit bei Fremdwährung

Sollte der Einzelabschluss in Fremdwährung gebucht sein, so empfiehlt es sich, das Bilanz-Konto 25100 historisch umzurechnen (UAW: FDK). Die beiden GuV-Konten werden üblicherweise zum Periodendurchschnittskurs umgerechnet. Die Umrechnungsdifferenz, die sich zwischen dem Bilanz- und dem GuV-Konto ergibt, steht auf dem Konto, das im Währungsumrechnungsparameter für GuV angegeben wurde. Diese Umrechnungsdifferenz ist in der Konsolidierung ebenfalls auszubuchen.

Geht man davon aus, dass sich im Folgejahr an der Wertberichtigung nichts ändert, so ist im Konzern keine neue Buchung erforderlich, da der Vorgang ja bereits in dem Vortragsbeleg enthalten ist. Da sich der umgerechnete Euro-Betrag auf dem Bilanzkonto nicht ändert, da das Konto ja historisch umgerechnet wird, passt die Vortrags-Buchung auch vom Betrage her immer noch. Allerdings ist es empfehlenswert, die Buchungen auf dem WUM-GuV-Konto beim Periodenvortrag auf das WUM-Bilanzkonto umbuchen zu lassen, da in der Folgeperiode der Kurseffekt ja nicht mehr auf einem GuV-Konto, sondern auf dem Ergebnisvortragskonto, mithin also auf einem Bilanzkonto, entsteht.

In diesem Fall erfasst der Anwender lediglich einen einzigen IC-Saldo auf dem Bilanz-Wertberichtigungskonto. Die IC-Salden in dieser KVA gehen nicht auf und es kommt zunächst zu einem Differenz-Ausweis. Da – wie oben bereits geschildert – gar keine neue Buchung erforderlich ist, erfolgt der Differenzenausgleich auf das Bilanz-Wertberichtigungskonto selbst, so dass die neu erzeugte Konsolidierungsbuchung lediglich einmal „im Kreis“ bucht.

5 Umsetzung in IDL Konsis

Die im folgenden gezeigte Umsetzung in IDL KONSIS ist ab Release 23.1 möglich.

Es ist für die Umsetzung gem. dem folgenden Beispiel zwingend erforderlich, dass die Wertberichtigung in der Bilanz auf einem separaten Konto gebucht wird (Brutto-Methode), also nicht bereits saldiert mit den Forderungen ausgewiesen wird, weil das Wertberichtigungskonto einer separaten Konsolidierungsverarbeitung (KVA) zugewiesen werden soll.

Weiterhin sind in dem folgenden Beispiel separate GuV-Konten angelegt worden, die bislang in keiner anderen KVA geführt wurden und auf denen der Aufwand aus der Zuführung zur Wertberichtigung sowie der Ertrag aus der Auflösung einer Wertberichtigung gebucht werden.

5.1 Definition einer weiteren KVA

Das Wertberichtigungskonto aus der Bilanz sowie das Aufwands- und auch das Ertragskonto werden einer bislang nicht verwendeten KVA SKxx zugeordnet. Hierzu wird zunächst in der Übersicht KVA eine neue KVA SKxx angelegt. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Vortrag mit der Buchungsart WU (und nicht mit WX) erfolgt. Folglich muss diese KVA SKxx auch getrennt von den übrigen KVA SKxx vorgetragen werden.

Abbildung 1: Neu-Anlegen einer KVA (Assistenten-Seite 1)

Abbildung 2: Neu-Anlegen einer KVA (Assistenten-Seite 3)

Abbildung 3: Übersicht der KVA

5.2 Definition der Konten

Wie bereits erwähnt, ist es zwingend erforderlich, dass die Wertberichtigung „brutto“ gebucht und gezeigt wird, dass also das betroffene Bilanzkonto und auch die betroffenen GuV-Konten einzeln sichtbar sind und diese Konten bislang keiner anderen KVA zugeordnet sind.

Abbildung 4: Übersicht der Konten, die der neuen KVA zugeordnet werden

5.3 Definition des Konsolidierungsparameters

Abbildung 5: Konsolidierungsparameter der neuen KVA

In dem Konsolidierungsparameter kann bei Bedarf ein ausreichend hoher Schwellenwert eingetragen werden, damit möglichst jegliche Differenz unter den Schwellenwert fällt und somit automatisch auf das entsprechende Schwellenwert-Konto gebucht wird.

Weiterhin wichtig zu beachten: Bitte ankreuzenDifferenz kumulieren, da sonst der GuV Ausweis bei der Partnergesellschaft (bei der Tochter) gebucht wird.

5.4 Die Situation im Einzelabschluss

Die Gesellschaft 002 hat eine Wertberichtigung in Höhe von 100.000 USD gebildet.

Abbildung 6: In den Kontensalden ist die Wertberichtigung auf Forderungen verbundene Unternehmen gebucht

Aus den IC-Salden wird ersichtlich, dass die Wertberichtigung sich gegen die Gesellschaft 001 richtet. Es ist zwingend erforderlich, auch den Aufwand bzw. Ertrag mit Partnergesellschaft, also als IC-Saldo zu erfassen. Damit die Differenz in Euro in Höhe von 1.860 im Konzern automatisch als Währungsdifferenz gebucht wird, wurden beide IC-Salden manuell ausgeziffert.

Abbildung 7: In den IC-Salden sind Aufwand und Wertberichtigung mit der Partnergesellschaft 003 gebucht

Entsprechend sind ggfs. die Spiegelbewegungen zu pflegen. In diesem Beispiel ist der Spiegel auf automatische Berechnung eingestellt.

Die Tochter hat von der Wertberichtigung keinerlei Kenntnis. Sie weist daher keine korrespondierenden Salden aus.

5.5 Situation im Konzern

Nach dem Durchführen von Statuswerte prüfen/aktualisieren zeigt der Konzernmonitor erwartungsgemäß an, dass eine Schuldenkonsolidierung durchzuführen ist.

Abbildung 8: Im Konzernmonitor ist die Schuldenkonsolidierung durchzuführen

Nach Durchführung von SK und SU gehen beide Verarbeitungen auch sofort auf und zeigen daher grün.

Abbildung 9: Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung SK01 erzeugte Konsolidierungsbuchungen

5.6 Vortrag ins nächste Jahr

Nach dem Periodenvortrag wird die SK01 wie in der KVA angegeben mit der WU-Logik vorgetragen. Das bedeutet, der ursprüngliche Ergebniseffekt wird auf das Gewinnvortragskonto umgebucht und die Beträge auf Bilanz-Konten bleiben auf diesen Konten.

Abbildung 10: Vortragsbuchung SK01 V

Nehmen wir einmal an, dass die Wertberichtigung auf die Forderung unverändert fortbesteht. Diese wird historisch umgerechnet, geht also mit dem selben Euro-Betrag in die Summen-Bilanz ein wie im Vorjahr. Folglich ist gar keine neue Buchung erforderlich, da der Vortragsbeleg bereits den kompletten Sachverhalt korrekt gebucht hat. Aus den IC-Salden wird jedoch eine neue Schuldenkonsolidierungsbuchung generiert, die einfach wieder zu stornieren ist.

Abbildung 11: Neue, laufende Schuldenkonsolidierungsbuchung SK01, die sofort storniert werden muss.

Zu beachten ist im Zusammenhang mit der Differenzbuchung folgende Reihenfolge: Das Konto 25100 ist ein IC-Konto und gleichzeitig als Sachdifferenzkonto im Konsolidierungsparameter SK01 eingetragen. Folglich muss zuerst die Sachdifferenz gebucht werden und anschließend die Spiegelumbuchung (SU) ausgeführt werden.

5.7 Anmerkung zum Release-Stand 23.1

Die hier gezeigte Funktionalität wird im Release 23.1 enthalten sein. Allerdings wird es im Release 23.1 noch eine Unzulänglichkeit mit dem ermittelten Gegen-Geschäftsbereich geben. Der ermittelte Gegen-Geschäftsbereich ist bereits bei der IC-Buchung im ersten Jahr nicht korrekt, folglich auch im Vortragsbeleg nicht korrekt und auch in allen weiteren Perioden nicht korrekt ermittelt.

Wir halten die Funktionalität trotzdem für soweit gegeben, dass wir deshalb nicht das ganze Feature zurückhalten wollten. Die im Zusammenhang mit der Ermittlung des Gegen-Geschäftsbereichs noch vorhandene Unzulänglichkeit wird in einem Fixpack zum Release 23.1 korrigiert.

6 Anmerkung zum Thema Fremdwährung

Grundsätzlich funktioniert die oben gezeigte programmtechnische Umsetzung bei LW = KW und auch bei LW <> KW. Bei LW <> KW können folgende Besonderheiten auftreten:

6.1 Währungsumrechnungsdifferenz

Da das GuV-Konto üblicherweise mit Periodendurchschnittskurs (PDK), das Bilanzkonto jedoch mit Stichtagskurs (SK) umgerechnet wird, entsteht im Einzelabschluss bereits eine Währungsumrechnungsdifferenz, die im Konzern ebenfalls eliminiert werden muss. Hierzu gibt es unterschiedliche Lösungsansätze:

Man könnte auf die Idee kommen, den IC-Salden auf den beiden Konten jeweils den LW-Betrag als TW-Betrag mitzugeben, damit der Kurseffekt in der Konsolidierungsbuchung automatisch eliminiert wird. Grundsätzlich funktioniert dies auch, jedoch wird der Kurseffekt eigenartigerweise bei der IC-Gesellschaft, anstatt bei der meldenden Gesellschaft gebucht. Nutzt man hingegen die Möglichkeit der manuellen Auszifferung anstatt der TW-Beträge, identifiziert IDL Konsis den Unterschiedsbetrag in KW ebenfalls als Kurseffekt und bucht ihn auch korrekterweise bei der meldenden Gesellschaft.

6.2 Kurseffekt auf dem Bilanzkonto

Wird das Bilanzkonto zum Stichtagskurs umgerechnet, ergibt sich (bei unverändertem LW-Betrag) in der Folgeperiode ein abweichender Betrag in KW, da das Konto ja erneut zum aktuellen Stichtagskurs umgerechnet wird. Die Differenzbuchung darf dann nicht komplett auf das Wertberichtigungskonto gebucht werden, sondern es darf nur der Betrag aus dem Vortragsbeleg auf dem Wertberichtigungskonto gebucht, der Rest auf dem AGP WUM gebucht werden.

Die hier angewendete Methode, das Bilanzkonto historisch umzurechnen, könnte dann ungewünschte Folgen haben, sofern auf dieser Gesellschaft Fremdanteile gebucht werden. Im Rahmen der Fremdanteilsbuchung (FF) wird bekanntlich auch ein Fremdanteil am AGP WUM gebucht. Diese Fremdanteilsbuchung hat natürlich keinerlei Kenntnis von der Buchung auf diesem Konto im Rahmen der SK01. In diesem Falle müßte man auf den Kurseffekt im Rahmen der SK01 wieder Fremdanteile buchen lassen.

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Automa­ti­sche Stornierung einer Wertberichtigung auf Forderungen verbundene Unternehmen


Inhaltsverzeichnis


1 Einleitung

Eine im Einzelabschluss gebildete Wertberichtigung auf Ausleihungen oder Forderungen verbundene konsolidierte Unternehmen muss im Konzern bekanntlich wieder storniert werden. Ebenso muss eine Auflösung der Wertberichtigung bzw. Zuschreibung aus dem Einzelabschluss im Konzern wieder storniert werden.

2 Übertragbarkeit des Beispiels

Das im weiteren Verlauf dieses Dokuments gezeigte Beispiel und die Umsetzung in IDL Konsis sind grundsätzlich auch auf andere Sachverhalte übertragbar, die technisch vergleichbar sind: Es wird innerhalb einer Einzelgesellschaft ein Vorgang ergebniswirksam gebucht, welcher im Konzern wieder genauso storniert werden soll.

Ein weiteres Beispiel könnte sein: Im Einzelabschluss wird eine konzerninterne Rückstellung gebildet. Dieser Vorgang ist ebenfalls ergebnisrelevant und spielt sich rein in einem einzigen Einzelabschluss ab.

3 Grund-Idee der zu erzeugenden Konsolidierungsbuchung

In der Periode, in der eine Zuführung zur Wertberichtigung Forderung verbundene Unternehmen im Einzelabschluss gebucht wird, ist der entsprechende Betrag auf dem Bilanzkonto 25100 im Haben und auf dem GuV Konto 67011 im Soll sichtbar. Auf beiden Konten wird zusätzlich zum Kontosaldo ein entsprechender IC-Saldo erfasst, die beiden IC-Salden ergeben in Summe 0,00. Geht man davon aus, dass sich im Folgejahr an der Wertberichtigung nichts ändert, so ist im Konzern keine neue Buchung erforderlich, da der Vorgang ja bereits in dem Vortragsbeleg enthalten ist.

Allerdings wird durch den IC-Saldo auf dem Bilanzkonto eine neue Schuldenkonsolidierungs-Buchung erzeugt, die mangels Gegenposten nicht aufgeht. Da diese Buchung – wie oben bereits geschildert – gar nicht erforderlich ist, weil ja alle erforderlichen Konsolidierungsbuchungen bereits in dem Vortragsbeleg enthalten sind, ist diese Buchung einfach wieder zu stornieren – Also mit dem identischen Betrag auf dem identischen Konto, Gesellschaft und ggfs. Geschäftsbereich – lediglich mit umgekehrtem Vorzeichen.

4 Besonderheit bei Fremdwährung

Sollte der Einzelabschluss in Fremdwährung gebucht sein, so empfiehlt es sich, das Bilanz-Konto 25100 historisch umzurechnen (UAW: FDK). Die beiden GuV-Konten werden üblicherweise zum Periodendurchschnittskurs umgerechnet. Die Umrechnungsdifferenz, die sich zwischen dem Bilanz- und dem GuV-Konto ergibt, steht auf dem Konto, das im Währungsumrechnungsparameter für GuV angegeben wurde. Diese Umrechnungsdifferenz ist in der Konsolidierung ebenfalls auszubuchen.

Geht man davon aus, dass sich im Folgejahr an der Wertberichtigung nichts ändert, so ist im Konzern keine neue Buchung erforderlich, da der Vorgang ja bereits in dem Vortragsbeleg enthalten ist. Da sich der umgerechnete Euro-Betrag auf dem Bilanzkonto nicht ändert, da das Konto ja historisch umgerechnet wird, passt die Vortrags-Buchung auch vom Betrage her immer noch. Allerdings ist es empfehlenswert, die Buchungen auf dem WUM-GuV-Konto beim Periodenvortrag auf das WUM-Bilanzkonto umbuchen zu lassen, da in der Folgeperiode der Kurseffekt ja nicht mehr auf einem GuV-Konto, sondern auf dem Ergebnisvortragskonto, mithin also auf einem Bilanzkonto, entsteht.

In diesem Fall erfasst der Anwender lediglich einen einzigen IC-Saldo auf dem Bilanz-Wertberichtigungskonto. Die IC-Salden in dieser KVA gehen nicht auf und es kommt zunächst zu einem Differenz-Ausweis. Da – wie oben bereits geschildert – gar keine neue Buchung erforderlich ist, erfolgt der Differenzenausgleich auf das Bilanz-Wertberichtigungskonto selbst, so dass die neu erzeugte Konsolidierungsbuchung lediglich einmal „im Kreis“ bucht.

5 Umsetzung in IDL Konsis

Die im folgenden gezeigte Umsetzung in IDL KONSIS ist ab Release 23.1 möglich.

Es ist für die Umsetzung gem. dem folgenden Beispiel zwingend erforderlich, dass die Wertberichtigung in der Bilanz auf einem separaten Konto gebucht wird (Brutto-Methode), also nicht bereits saldiert mit den Forderungen ausgewiesen wird, weil das Wertberichtigungskonto einer separaten Konsolidierungsverarbeitung (KVA) zugewiesen werden soll.

Weiterhin sind in dem folgenden Beispiel separate GuV-Konten angelegt worden, die bislang in keiner anderen KVA geführt wurden und auf denen der Aufwand aus der Zuführung zur Wertberichtigung sowie der Ertrag aus der Auflösung einer Wertberichtigung gebucht werden.

5.1 Definition einer weiteren KVA

Das Wertberichtigungskonto aus der Bilanz sowie das Aufwands- und auch das Ertragskonto werden einer bislang nicht verwendeten KVA SKxx zugeordnet. Hierzu wird zunächst in der Übersicht KVA eine neue KVA SKxx angelegt. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Vortrag mit der Buchungsart WU (und nicht mit WX) erfolgt. Folglich muss diese KVA SKxx auch getrennt von den übrigen KVA SKxx vorgetragen werden.

Abbildung 1: Neu-Anlegen einer KVA (Assistenten-Seite 1)

Abbildung 2: Neu-Anlegen einer KVA (Assistenten-Seite 3)

Abbildung 3: Übersicht der KVA

5.2 Definition der Konten

Wie bereits erwähnt, ist es zwingend erforderlich, dass die Wertberichtigung „brutto“ gebucht und gezeigt wird, dass also das betroffene Bilanzkonto und auch die betroffenen GuV-Konten einzeln sichtbar sind und diese Konten bislang keiner anderen KVA zugeordnet sind.

Abbildung 4: Übersicht der Konten, die der neuen KVA zugeordnet werden

5.3 Definition des Konsolidierungsparameters

Abbildung 5: Konsolidierungsparameter der neuen KVA

In dem Konsolidierungsparameter kann bei Bedarf ein ausreichend hoher Schwellenwert eingetragen werden, damit möglichst jegliche Differenz unter den Schwellenwert fällt und somit automatisch auf das entsprechende Schwellenwert-Konto gebucht wird.

Weiterhin wichtig zu beachten: Bitte ankreuzenDifferenz kumulieren, da sonst der GuV Ausweis bei der Partnergesellschaft (bei der Tochter) gebucht wird.

5.4 Die Situation im Einzelabschluss

Die Gesellschaft 002 hat eine Wertberichtigung in Höhe von 100.000 USD gebildet.

Abbildung 6: In den Kontensalden ist die Wertberichtigung auf Forderungen verbundene Unternehmen gebucht

Aus den IC-Salden wird ersichtlich, dass die Wertberichtigung sich gegen die Gesellschaft 001 richtet. Es ist zwingend erforderlich, auch den Aufwand bzw. Ertrag mit Partnergesellschaft, also als IC-Saldo zu erfassen. Damit die Differenz in Euro in Höhe von 1.860 im Konzern automatisch als Währungsdifferenz gebucht wird, wurden beide IC-Salden manuell ausgeziffert.

Abbildung 7: In den IC-Salden sind Aufwand und Wertberichtigung mit der Partnergesellschaft 003 gebucht

Entsprechend sind ggfs. die Spiegelbewegungen zu pflegen. In diesem Beispiel ist der Spiegel auf automatische Berechnung eingestellt.

Die Tochter hat von der Wertberichtigung keinerlei Kenntnis. Sie weist daher keine korrespondierenden Salden aus.

5.5 Situation im Konzern

Nach dem Durchführen von Statuswerte prüfen/aktualisieren zeigt der Konzernmonitor erwartungsgemäß an, dass eine Schuldenkonsolidierung durchzuführen ist.

Abbildung 8: Im Konzernmonitor ist die Schuldenkonsolidierung durchzuführen

Nach Durchführung von SK und SU gehen beide Verarbeitungen auch sofort auf und zeigen daher grün.

Abbildung 9: Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung SK01 erzeugte Konsolidierungsbuchungen

5.6 Vortrag ins nächste Jahr

Nach dem Periodenvortrag wird die SK01 wie in der KVA angegeben mit der WU-Logik vorgetragen. Das bedeutet, der ursprüngliche Ergebniseffekt wird auf das Gewinnvortragskonto umgebucht und die Beträge auf Bilanz-Konten bleiben auf diesen Konten.

Abbildung 10: Vortragsbuchung SK01 V

Nehmen wir einmal an, dass die Wertberichtigung auf die Forderung unverändert fortbesteht. Diese wird historisch umgerechnet, geht also mit dem selben Euro-Betrag in die Summen-Bilanz ein wie im Vorjahr. Folglich ist gar keine neue Buchung erforderlich, da der Vortragsbeleg bereits den kompletten Sachverhalt korrekt gebucht hat. Aus den IC-Salden wird jedoch eine neue Schuldenkonsolidierungsbuchung generiert, die einfach wieder zu stornieren ist.

Abbildung 11: Neue, laufende Schuldenkonsolidierungsbuchung SK01, die sofort storniert werden muss.

Zu beachten ist im Zusammenhang mit der Differenzbuchung folgende Reihenfolge: Das Konto 25100 ist ein IC-Konto und gleichzeitig als Sachdifferenzkonto im Konsolidierungsparameter SK01 eingetragen. Folglich muss zuerst die Sachdifferenz gebucht werden und anschließend die Spiegelumbuchung (SU) ausgeführt werden.

5.7 Anmerkung zum Release-Stand 23.1

Die hier gezeigte Funktionalität wird im Release 23.1 enthalten sein. Allerdings wird es im Release 23.1 noch eine Unzulänglichkeit mit dem ermittelten Gegen-Geschäftsbereich geben. Der ermittelte Gegen-Geschäftsbereich ist bereits bei der IC-Buchung im ersten Jahr nicht korrekt, folglich auch im Vortragsbeleg nicht korrekt und auch in allen weiteren Perioden nicht korrekt ermittelt.

Wir halten die Funktionalität trotzdem für soweit gegeben, dass wir deshalb nicht das ganze Feature zurückhalten wollten. Die im Zusammenhang mit der Ermittlung des Gegen-Geschäftsbereichs noch vorhandene Unzulänglichkeit wird in einem Fixpack zum Release 23.1 korrigiert.

6 Anmerkung zum Thema Fremdwährung

Grundsätzlich funktioniert die oben gezeigte programmtechnische Umsetzung bei LW = KW und auch bei LW <> KW. Bei LW <> KW können folgende Besonderheiten auftreten:

6.1 Währungsumrechnungsdifferenz

Da das GuV-Konto üblicherweise mit Periodendurchschnittskurs (PDK), das Bilanzkonto jedoch mit Stichtagskurs (SK) umgerechnet wird, entsteht im Einzelabschluss bereits eine Währungsumrechnungsdifferenz, die im Konzern ebenfalls eliminiert werden muss. Hierzu gibt es unterschiedliche Lösungsansätze:

Man könnte auf die Idee kommen, den IC-Salden auf den beiden Konten jeweils den LW-Betrag als TW-Betrag mitzugeben, damit der Kurseffekt in der Konsolidierungsbuchung automatisch eliminiert wird. Grundsätzlich funktioniert dies auch, jedoch wird der Kurseffekt eigenartigerweise bei der IC-Gesellschaft, anstatt bei der meldenden Gesellschaft gebucht. Nutzt man hingegen die Möglichkeit der manuellen Auszifferung anstatt der TW-Beträge, identifiziert IDL Konsis den Unterschiedsbetrag in KW ebenfalls als Kurseffekt und bucht ihn auch korrekterweise bei der meldenden Gesellschaft.

6.2 Kurseffekt auf dem Bilanzkonto

Wird das Bilanzkonto zum Stichtagskurs umgerechnet, ergibt sich (bei unverändertem LW-Betrag) in der Folgeperiode ein abweichender Betrag in KW, da das Konto ja erneut zum aktuellen Stichtagskurs umgerechnet wird. Die Differenzbuchung darf dann nicht komplett auf das Wertberichtigungskonto gebucht werden, sondern es darf nur der Betrag aus dem Vortragsbeleg auf dem Wertberichtigungskonto gebucht, der Rest auf dem AGP WUM gebucht werden.

Die hier angewendete Methode, das Bilanzkonto historisch umzurechnen, könnte dann ungewünschte Folgen haben, sofern auf dieser Gesellschaft Fremdanteile gebucht werden. Im Rahmen der Fremdanteilsbuchung (FF) wird bekanntlich auch ein Fremdanteil am AGP WUM gebucht. Diese Fremdanteilsbuchung hat natürlich keinerlei Kenntnis von der Buchung auf diesem Konto im Rahmen der SK01. In diesem Falle müßte man auf den Kurseffekt im Rahmen der SK01 wieder Fremdanteile buchen lassen.

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