Wechselkurse
Inhaltsverzeichnis
- 1 Wechselkurse in IDL Konsis
- 2 Übersicht "Wechselkurse" (WKZWKA)
- 3 Einzelsatzanwendung "Wechselkurs" (WKZWKAE)
- 4 Wechselkursarten
1 Wechselkurse in IDL Konsis
Im Rahmen der Konsolidierung ausländischer Tochtergesellschaften dient der Umrechnungskurs auf die Konzernwährung der Vereinheitlichung der Währungseinheit. Deshalb werden die Wechselkurse auch konzerneinheitlich vorgegeben und gehören damit zur Gruppe der Konzernweiten Daten (KONDAT).
WKZWKA zeigt beim Direktaufruf den jeweils aktuellen Überblick über alle Wechselkurse aller Währungskennzeichen für die jeweils ausgewählte Datenart. Diese Anzeige/Liste kann zugleich als Komplett-Nachweis für den WP verwendet werden.
Beim Aufruf über die Folgeverarbeitung aus der Anwendung Währungsumrechnung (WUM) erfolgt sofort die gezielte Selektion mit den dort vergebenen Schlüsseln (Währung, Stichtag, Datenart).
Die Umrechnung verwendet üblicherweise:
- den Euro-Leitkurs (E) seit 1999 für Konzernabschlüsse in EWS-Staaten
- den amtliche Mittelkurs zum betreffenden Zeitpunkt, der zwischen dem Devisengeldkurs (Kurs, zu dem Kreditinstitute Devisen kaufen) und dem Devisenbriefkurs (Kurs, zu dem Kreditinstitute Devisen verkaufen) liegt; ab 1999 nur noch dann, wenn der Konzernabschluss in einem Nicht-EWS-Land zu erfolgen hat, z.B. Schweiz, Groß-Britannien oder Dänemark. Durch die Ausgabe der Kurse zu verschiedenen Zeitpunkten lassen sich die durchschnittlichen Kurse einer Periode ermitteln. Diese Kurse werden offiziell ermittelt und können bei den einzelnen Kreditinstituten (z.B. EZB) abgefragt werden. Für nicht frei konvertierbare Währungen kann es unter Umständen informativer sein, statt des offiziellen Wechselkurses den auf sogenannten 'Parallelmärkten' gebildeten Devisenkurs heranzuziehen. Für die Währungsumrechnung im Konzernabschluss ist es wesentlich, mit welchem zeitlichen Bezug die jeweiligen Bilanz- und GuV-Daten ausländischer Tochtergesellschaften in die Konzernwährung überführt werden.
Vor diesem Hintergrund lassen sich grundsätzlich folgende Unterscheidungen treffen:
- Stichtagskurs: Kurs zum Zeitpunkt des Bilanzstichtages (ist beim Euro-Leitkurs immer anzuwenden)
- Historischer Kurs: Kurs zum Zeitpunkt der Beschaffung oder Herstellung eines Vermögensgegenstandes (nur bei Nicht-Euro-Leitkursen)
- Zukunftskurs: Kurs, der zukünftig zu erwarten ist
In IDL Konsis werden je nach Umrechnungsverfahren nur die Stichtagskurse oder die Stichtagskurse und die Durchschnittskurse eingegeben, die im Rahmen der Währungsumrechnung für die Konvertierung der entsprechenden Bilanz- und GuV-Konten herangezogen werden. Die Wechselkurse sind je Währungskennzeichen(WKZ) zu versehen mit
- der Wechselkursart
- z.B. 'E' = Euro EWS-Leitkurs, 'R' = Mittelkurs (Notation seit 1999), 'M' = Mittelkurs (Notation vor 1999)
- dem zeitlichen Bezug
- z.B. T=Stichtagskurs, P=Periodendurchschnittskurs
- dem jeweiligen Stichtag
- z.B. Kurs bezogen auf 31.12.2019
Beispiel: Es soll der Stichtagskurs zum Abschlussstichtag 31.12.2001 als Mittelkurs US-Dollar hinterlegt werden:
Konzernwährung | CHF | EUR |
Währungskennzeichen | USD | USD |
Umrechnungsfaktor | 1,00 | 1,00 |
Datenart | I4 | I4 |
Wechselkursart | R | R |
Zeitbezug | T | T |
StichtagWK | 31.12.2019 | 31.12.2019 |
Wechselkurs | 1,0077 | 1,1214 |
Dieser Kurs wird als Stichtagskurs bezogen auf den 31.12.2019 interpretiert. Es ist zu beachten, dass die Wechselkurse auf der Datenart einzugeben sind, die man für die HBII/Konsolidierungsebene festgelegt hat z.B. hier 'I4'. Um die redundaten Pflege von Wechselkursen auf verschiedenen Datenarten zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, in der Anwendung FAC je Datenart eine Referenzdatenart für Wechselkurse festzulegen, die ggf. herangezogen wird.
Die Pflege der historischen oder aber bestimmter vorgegebener Kurse für ausgewählte Sachverhalte/Konzernkonten erfolgt direkt über die einzelnen Bewegungen der entsprechenden Aufrissanwendungen z.B.
- KAPBEW = Kapitalbewegungen
- RUEBEW = Rückstellungsbewegungen
- ANLBEW = Anlagenbewegungen
- GESGES = Anteilsbesitz
2 Übersicht "Wechselkurse" (WKZWKA)
2.1 Selektionsmöglichkeiten
Folgende Pflichteingabefelder im Selektionsbereich dienen der Spezifikation der anzuzeigenden Kurse:
[Währunsgkennzeichen]: Gültiger Schlüssel, Teilschlüssel+% oder %
[Datenart]: Gültiger Schlüssel, Teilschlüssel+% oder %; sofern zur angegebenen Datenart in der Anwendung FAC eine Referenzdatenart für Wechselkurse angegeben ist, werden (auch) die auf der Referenzdatenart angegebenen Kurse angezeigt.
[Stichtag Wechselkurs]:leer oder gültiges Datum
Weitere Selektionsmöglichkeiten stehen im erweiterten Selektionsbereich zur Verfügung:
[Ab Stichtag Wechselkurs]: leer oder gültiges Datum; i.V.m. Stichtag Wechselkurs kann ein Zeitintervall spezifiziert werden, aus dem alle definierten Wechselkurse angezeigt werden
[Wechselkursart]: leer, % oder gültiger Schlüssel
[Zeitbzug]: leer oder gültiges Datum
[Sprache]: Von der Standardsprache des Benutzers abweichende Sprache für die Bezeichnungen der Währungen in der Tabelle
[Erläuterung]: leer = alle, %=alle mit Eintrag, *=alle ohne Eintrag
2.2 Spaltenüberschriften
Die abgekürzten Spaltenüberschriften für reine Anzeigefelder bedeuten:
W: Wechselkursart
Z: Zeitbezug
In der Spalte "Währungsformel" wird die Formel zur Umrechnung zwischen der jeweiligen Währung und der Konzernwährung mit den angezeigten Kursen und Faktoren ausgegeben, um die korrekte Notation zu überprüfen.
2.3 Aktionen
Via Aktionsauswahl erreicht man folgende Anwendungen:
[WKZWKAE]: Wechselkurse (Einzelsatzverarbeitung)
[Kopieren]: Mengen-Kopieren für alle zuvor markierten Wechselkurse in einem Schritt auf andere Schlüssel z.B. andere Datenart, W-Kursart oder StichtagWK.
[WKZ]: Währungskennezichen
[Übernahme Wechselkurse von der EZB]: Sofern eine Internetverbindung zur Verfügung steht, können Wechselkurse direkt von der EZB abgerufen werden.
3 Einzelsatzanwendung "Wechselkurs" (WKZWKAE)
Durch Mausklick auf das EInfügen-Symbol (Stern) oder Doppelklick auf eine Tabellenzeile gelangt man in die Einzelsatzanwendung zur Erfassung oder Änderung der Daten.
3.1 Schlüsselfelder
Die Schlüsselfelder sind alles Pflichtangeben.
[Währungskennzeichen]: kein Eingabefeld und muss daher zum Erfassen eines neuen Datensatzes zuvor eindeutig im Selektionsbereich der Übersicht angegeben werden
[Datenart]: Gültige Datenart gemäß Anwendung FAC
[Wechselkursart]: s.u.
[Stichtag Wechselkurs]: Datum (i.d.R. Monats-, Quartals- oder Jahresabschluss zum Ultimo, für Sonderfälle (Entkonsolidierung) auch andere Daten möglich)
[Zeitbezug]: 'SK' = Stichtagskurs, 'PDK' = Periodendurchschnittskurs (seit dem letzten Jahresabschluss), 'MDK' = Monatsdurchschnittskurs
3.2 Attribute
Zu diesen Schlüsseln ist jeweils ein Wechselkurs anzugeben. Der Wechselkurs kann bis zu 9 Vorkomma- und bis zu 6 Nachkommastellen aufweisen. Üblich sind 6 signifikante Stellen.
Sofern der Wechselkurs kleiner als 0,1 ist, sind evtl. 6 Nachkommastellen nicht mehr ausreichend für eine signifikante Angabe. Die gilt insbesondere bei der Wechselkursart 'M'. In diesem Fall kann beim Währungskennzeichen (Anwendung WKZ) eine 10er-Potenz als Faktor angegeben werden. Bei den Wechselkursarten 'E' und 'R' wird dieser Faktor nicht berücksichtigt.
Der Kurs ist immer auf die für die Periode und Datenart verwendete Konzernwährung bezogen. Ausnahme: Bei Wechselkursart 'E' ist der Kurs immer auf die Währung EUR bezogen. Zweifel bezüglich der Notation können über die Währungsformel in der Tabelle überprüft werden.
4 Wechselkursarten
IDL Konsis unterscheidet für die Währungsumrechnung verschiedene Wechselkursarten. Diese werden einerseits bei der Definition der Kurse (WKZWKA) angegeben, andererseits als Parameter für die Währungsumrechnung (WUM) vorgegeben, um zu steuern, welche Kurse tatsächlich verwendet werden sollen.
4.1 Wechselkursart 'E' (EWS-Leitkurs)
Unter der Wechselkursart 'E' werden primär die Kurse definiert, die im Rahmen des EWS als Leitkurse für die am EURO-Verbund beteiligten Währungen festgeschrieben wurden. Es können aber auch 'E'-Kurse für andere Währungen definiert werden, wenn eine Unterscheidung zwischen Stichtags- und Durchschnittskurs nicht gewünscht bzw. benötigt wird, z.B. der Kurs 0,001 für die Währung 'TEU' (1000 EURO).
'E'-Kurse sind immer bezogen auf die Währung 'EUR', also unabhängig von der aktuellen Konzernwährung. Ist die Konzernwährung nicht gleich 'EUR', müssen sowohl für die Landes- als auch für die Konzernwährung 'E'-Kurse gepflegt werden, da die Umrechnung dann über 'EUR' erfolgt. Für die Währung 'EUR' muss kein 'E'-Kurs gepflegt werden, er wäre immer = 1. Die Angabe der 'E'-Kurse erfolgt immer ohne Berücksichtigung des Faktors, der im Währungsstamm (WKZ) angegeben ist.Für die Wechselkursart 'E' werden nur Stichtagskurse unterstützt. Die Eingabe von Durchschnittskursen ist daher überflüssig. Obwohl die 'E'-Kurse festgeschrieben sind, müssen diese für jede Periode und Datenart, in der eine Umrechnung erfolgen soll, geführt werden. Ein automatischer Vortrag wird nicht unterstützt.
Mit Hilfe der 'E'-Kurse erfolgt die Währungsumrechnung nach folgenden Formeln:
- Umrechnung LW -> KW (WKZ-KW = 'EUR')
- Wert-KW = Wert-LW / 'E'-Kurs(LW)
- Umrechnung LW -> KW (WKZ-LW = 'EUR')
- Wert-KW = Wert-LW * 'E'-Kurs(KW)
- Umrechnung LW -> KW (sonst)
- Wert-KW = Wert-LW / 'E'-Kurs(LW) * 'E'-Kurs(KW)
- Umrechnung KW -> PW (WKZ-PW = 'EUR')
- Wert-PW = Wert-KW / 'E'-Kurs(KW)
- Umrechnung KW -> PW (WKZ-KW = 'EUR')
- Wert-PW = Wert-KW * 'E'-Kurs(PW)
- Umrechnung KW -> PW (sonst)
- Wert-PW = Wert-KW / 'E'-Kurs(KW) * 'E'-Kurs(PW)
4.2 Wechselkursart 'M' (Mittelkurs)
Unter der Wechselkursart 'M' werden die amtlichen Mittelkurse in der Notation definiert, die bis zur EURO-Einführung üblich war. 'M'-Kurse sind immer bezogen auf die Konzernwährung. Für die Konzernwährung selbst muss kein 'M'-Kurs geführt werden, er wäre immer 1. Die Angabe der 'M'-Kurse erfolgt immer unter Berücksichtigung des Faktors, der im Währungsstamm (WKZ) angegeben ist. Dies ist notwendig, damit für Währungen mit sehr geringen Werten die Anzahl signifikanter Stellen nach dem Komma (maximal 6) ausreichend angegeben werden kann. Für die Wechselkursart 'M' sind immer Stichtagskurse (Zeitbezug = 'T') und Durchschnittskurse (Zeitbezug = 'P') zu führen. Ausnahme: Es wird das reine Stichtagskursverfahren (Umrechnungsverfahren 'RST') angewendet.
Mit Hilfe der 'M'-Kurse erfolgt die Währungsumrechnung nach folgenden Formeln:
- Umrechnung LW -> KW
- Wert-KW = Wert-LW * 'M'-Kurs(LW) / Faktor(LW)
- Umrechnung KW -> PW
- Wert-PW = Wert-KW / 'M'-Kurs(PW) * Faktor(PW)
4.3 Wechselkursart 'R' (reverser Mittelkurs)
Unter der Wechselkursart 'R' werden die amtlichen Mittelkurse in der Notation definiert, die seit der EURO-Einführung üblich ist. 'R'-Kurse sind immer bezogen auf die Konzernwährung. Für die Konzernwährung selbst muss kein 'R'-Kurs geführt werden, er wäre immer 1. Die Angabe der 'R'-Kurse erfolgt immer ohne Berücksichtigung des Faktors, der im Währungsstamm (WKZ) angegeben ist. Für die Wechselkursart 'R' sind immer Stichtagskurse (Zeitbezug = 'T') und Durchschnittskurse (Zeitbezug = 'P') zu führen. Ausnahme: Es wird das reine Stichtagskursverfahren (Umrechnungsverfahren 'RST') angewendet. Im Gegensatz zu den 'M'-Kursen wird bei den 'R'-Kursen der Faktor aus WKZ nicht berücksichtigt.
Mit Hilfe der 'R'-Kurse erfolgt die Währungsumrechnung nach folgenden Formeln:
- Umrechnung LW -> KW
- Wert-KW = Wert-LW / 'R'-Kurs(LW)
- Umrechnung KW -> PW
- Wert-PW = Wert-KW * 'R'-Kurs(PW)