Verschmelzung
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
In IDL Konsis werden die Verschmelzung einer Tochter- auf ihre Muttergesellschaft (Upstream Merger) und die Verschmelzung zweier Tochtergesellschaften (Sidestream Merger) maschinell unterstützt. Die vorliegende Dokumentation beschreibt die Voraussetzungen und Schritte, die für die korrekte Verarbeitung notwendig sind.
2 Voraussetzungen
2.1 Voraussetzungen in den Stammdaten
[Gesellschaftsstammdaten]
Wird eine Gesellschaft verschmolzen, sind in den Gesellschaftsstammdaten (Anwendung GES) die Angaben "verschmolzen auf" und "verschmolzen am" zu pflegen. Keine dieser Angaben kann ohne die andere eingetragen werden. Wird ein Datum im Feld "verschmolzen am" eingetragen, wird automatisch ein Eintrag im Feld "gültig bis" gesetzt. Dies ist das Ultimodatum der nächst höheren Periode mit Periodenkennzeichen 'J'. Ist diese noch nicht angelegt, werden auf die letzte 'J'-Periode vor der Verschmelzung 24 Monate gerechnet. Die Verschmelzungsinformationen werden im Einzelabschlussmonitor angezeigt, sofern das Datum innerhalb der akuellen Periode liegt.
[Spiegeldefinitionen]
Um die Abgänge und Zugänge der Vermögenswerte in den Spiegeln korrekt zu zeigen, sind in der Anwendung SPIDEF zusätzliche Spiegelspalten mit dem Verwendungskennzeichen 'MER' = Zu- und Abgänge aus Verschmelzung anzulegen. Ebenso sind für alle Spiegelbereiche mit Vortrag Buchungsschlüssel mit den Verwendungskennzeichen 'ME' = Zugang aus Verschmelzung und 'MF' = Abgang aus Verschmelzung zu definieren und diesen Spiegelspalten zuzuordnen. Für Spiegel mit Schattenrechnung werden zusätzlich Stornobuchungsschlüssel mit den Verwendungskennzeichen 'SME' bzw. 'SMF' benötigt. Darüberhinaus sollten für jeden Spiegel auch Buchungsschlüssel ohne Verwendungskennzeichen angelegt werden, die der Spiegelspalte 'MER' zugeordnet sind, so dass sie beim manuellen Erfassen zur Verfügung stehen. Die Spiegelspalten mit Verwendungskennzeichen 'MER' werden in Spiegelreports unterschiedlich ausgewertet: In Gesellschaftsreports werden sie nicht überprüft, pro Gesellschaft dürfen in diesen Spiegelspalten Werte stehen. In Konzernreports jedoch muss die Summe in dieser Spiegelspalte 0,00 sein, ansonsten wird eine entsprechende Fehlermeldung, analog zu Spiegelspalten mit dem Verwendungskennzeichen 'UMB', angezeigt.
Wenn Sie mit den weitergeführten Standardspiegeln von IDL Konsis arbeiten, sind diese Spiegelerweiterungen in den Importdateien im Ordner Lieferbatch enthalten und beim regelmäßigen Import dieser Dateien bereits vorhanden.
2.2 Voraussetzungen in den Einzelabschlussdaten
[Anteilsbesitzbewegungen]
Bei der Muttergesellschaft ist in den Anteilsbesitzbewegungen (GESGES) ein Beteiligungsabgang zu pflegen. Hierfür wird der Buchungsschlüssel mit dem Verwendungskennzeichen B16 für Verschmelzung Abgang verwendet. Zur Zeit wird die Verschmelzung in IDL Konsis nur unterstützt, wenn die Muttergesellschaft 100% an der zu verschmelzenden Tochtergesellschaft hält. Deshalb wird in der Anteilsbesitzbewegung nur die Eingabe von -100% in den Prozentfeldern erlaubt. Ebenso werden die Eingaben mit den zuvor in GES erfolgten Einstellungen bzgl. Verschmelzungsdatum und Verschmelzungsgesellschaft überprüft. In den Feldern "Mehrerlös Kto / -BSL und -LW-Wert sind Angaben zu einem evtl. entstandenen Verschmelzungsergebnis zu hinterlegen. Diese Angaben sind wichtig und sind korrekt einzugeben, da eine fehlerhafte Angabe später zu fehlerhaften Buchungsbelegen in der Konsolidierung führen kann.
Werden zwei Tochtergesellschaften miteinander verschmolzen, ist zusätzlich ein Beteiligungszugang gegenüber der aufnehmenden Gesellschaft zu pflegen. Hierfür wird eine Bewegung mit dem Buchungsschlüssel mit dem Verwendungskennzeichen B19 = Verschmelzung Zugang verwendet. Bewegungen mit diesem Buchungsschlüssel dürfen nur mit 0% gepflegt werden, da bei der Verschmelzung keine weiteren Beteilligungsprozente zugehen. Ebenso ist die Verschmelzungsgesellschaft zu pflegen, um ggfs. mehrere Sachverhalte auseinanderhalten zu können.
[Sonstige EA-Daten]
Für den Abgang bzw. den Zugang der Spiegelbewegungen von der verschmolzenen auf die aufnehmende Gesellschaft bietet die Anwendung "Verschmelzung Einzelabschluss" MERGES entsprechende Funktionen. Sie ist im Ressourcenbaum im Bereich "Einzelabschluss"enthalten, kann aber auch als Folgeanwendung vom "Einzelabschlussmonitor (EA) oder aber per Kurzwort MERGES aufgerufen werden.
Anzugeben sind zunächst die verschmolzene Gesellschaft, die Periode und die Datenart. Es können nur Gesellschaften angegeben werden, in deren Gesellschaftsstamm Daten für "verschmolzen am" und verschmolzen auf" gepflegt wurden.
Die Anwendung MERGES gliedert sich in folgende Teilbereiche:
- Verschmelzung Zu- und Abgang Bewegungsdaten (MERGESZUAB): eliminiert alle Bewegungen der verschmolzenen Gesellschaft durch neue Bewegungen mit den Buchungsschlüsseln mit Verwendungskennzeichen 'MF'. In gleicher Höhe werden, mit Ausnahme von Kapitalbewegungen, bei der aufnehmenden Gesellschaft Bewegungen mit Buchungsschlüssel mit Verwendungskennzeichen'ME' erzeugt. Um nachvollziehen zu können, von welcher Verschmelzung die Daten stammen, wird die Gesellschaftsnummer in eine gesonderte Spalte "Verschmelzungsgesellschaft" eingetragen. Dies ermöglicht es, die Funktion jederzeit wiederholen zu können, auch wenn in einer Periode mehrere Gesellschaften auf die gleiche Muttergesellschaft verschmolzen werden.
- Verschmelzung Abgang Bewegungsdaten (MERGESAB): Erzeugt nur die Abgangs-Bewegungen bei der verschmolzenen Gesellschaft mit Buchungsschlüsseln mit Verwendungskennzeichen 'MF'
- Verschmelzung Belege und Buchungen (MERGESBUCH): Sind bei der verschmolzenen Gesellschaft aktive Buchungsbelege vorhanden, werden diese inkl. der enthaltenen Buchungen auf die aufnehmende Gesellschaft kopiert. Gibt es bei der aufnehmenden Gesellschaft schon einen Buchungsbeleg mit der gleichen Belegnummer, wird ein Beleg mit einer neuen Belegnummer erzeugt. Die Buchungen in den Belegen der untergehenden Gesellschaft werden in den ursprünglichen Belegen eliminiert. Hierbei werden für Spiegelbereiche mit Vortrag die Buchungsschlüssel mit Verwendungskennzeichen 'ME' und 'MF' verwendet.
- Verschmelzung Umsetzung IC-Angaben (MERGESIC): Diese Funktion ändert die Angabe der IC-Gesellschaft für alle anderen Gesellschaften von der verschmolzenen auf die aufnehmende Gesellschaft um. Dies betrifft IC-Kontensalden, Spiegelbewegungen, IC-Bestände im Vorratsvermögen und Buchungen. Um diesen Punkt durchführen zu können, benötigt der Benutzer Änderungsrechte für alle Gesellschaften
- Verschmelzung Einzelabschluss - gesamt (MERGES-DO): Führt alle oben genannten Funktionen in einem Ablauf nacheinander durch
Salden (Kontensalden, IC-Salden, Controllingsalden etc.) werden grundsätzlich nicht übertragen. Dennoch ist es, insbesondere bei automatisch rechnenden Spiegeln, notwendig, die Kontensalden bei der untergehenden Gesellschaft zum Zeitpunkt der Verschmelzung für die MERGES einzuspielen oder von der Vorperiode zu kopieren. Nur auf diese Weise können lfd. Veränderung und Abgang/ Zugang aus Verschmelzung korrekt generiert werden. Nach Durchführung von MERGES sind diese Kontensalden wieder zu löschen, da davon ausgegangen wird, dass die verschmolzene Gesellschaft in der aktuellen Periode keine Salden mehr meldet und diese stattdessen bereits in der aufnehmenden Gesellschaft vorhanden sind. Die Funktionen in MERGES berücksichtigen lediglich Spiegelbewegungen, Buchungsbelege und die Einträge der IC-Gesellschaft bei den anderen Gesellschaften.
In einem Protokoll wird nachgehalten, welche Datenbestände bei den Verschmelzungen umgesetzt werden.
Bei der Verschmelzung zweier Tochtergesellschaften ist zusätzlich bei der aufnehmenden Gesellschaft das zugegangene Kapital mit dem Buchungsschlüssel für Zugang Verschmelzung zu pflegen, damit es bei der Verschmelzung im Konzern korrekt eliminiert werden kann.
3 Die Verarbeitungen im Konzern
3.1 Die notwendigen Schritte im Konzernkreismonitor KTKGES
Liegt das Verschmelzungsdatum der Gesellschaft innerhalb der aktuellen Periode, wird dies nach erfolgter Beteiligungs- und Statusermittlung durch einen Status <rot> in der Spalte PS im Konzernkreismonitor angezeigt. Die Funktion "Verschmelzung" wird über das Kontextmenü "Endkonsolidierung/Verschmelzung" der KTKGES gestartet.
3.2 Die erzeugten Buchungen in KONBUCH
[Verschmelzung Kapitalkonsolidierung bei der Verschmelzung der Tochter- auf deren Muttergesellschaft]
Es werden zwei Belege erstellt: Der Beleg verschmolzene Gesellschaft / Muttergesellschaft / PS eliminiert den Kapitalkonsolidierungsbeleg KK oder KK V.
Darüberhinaus wird ein Beleg Muttergesellschaft / verschmolzene Gesellschaft / PP 00 erstellt, in dem folgende Buchungen generiert werden:
- Das im Anteilsbesitz der aufnehmenden Gesellschaft eingetragene Verschmelzungsergebnis wird eliminiert (Buchungstext: Verschmelz 100,00 GESGES)
- Das bei der verschmolzenen Gesellschaft abgehende Kapital (Spiegelspalte MER) wird eingebucht (Buchungstext: Verschmelz 100,00)
- Diesem Kapital gegenübergestellt wird das Kapital, das im PS-Beleg ausgebucht wurde (Buchungstext: Verschmelz PS-KONBUCH)
- Ein bei der verschmolzenen Gesellschaft verbuchter Unterschiedsbetrag wird eingebucht (Buchungstext: Verschmelz PS-KONBUCH)
Sind alle "Eckdaten" korrekt eingegeben, sollte der PP-Beleg durch diese Buchungen aufgehen. Eine evtl. auftretende Differenz wird auf das UB-Interimskonto gebucht, ein gelber PS-Status zeigt dies in KTKGES an.
Der PP-Beleg enthält sowohl die verschmolzene als auch die aufnehmende Gesellschaft in der Belegnummer, obwohl alle Buchungen bei der aufnehmenden Gesellschaft generiert werden. Dies ist notwendig, um eine korrekte Automatik auch dann durchführen zu können, wenn innerhalb einer Periode mehrere Gesellschaften auf die gleiche Muttergesellschaft verschmolzen werden. Beim Vortrag in die nächste Periode wird die verschmolzene Gesellschaft durch die aufnehmende Gesellschaft ersetzt, d.h. es ergibt sich ein Vortragsbeleg 'aufnehmende Gesellschaft / aufnehmende Gesellschaft KK V', in dem u.U. auch mehrere Verschmelzungsvorgänge zusammengefasst werden.
[Verschmelzung Kapitalkonsolidierung bei der Verschmelzung zweier Tochtergesellschaften]
Auch bei dieser Verschmelzung eliminiert ein PS-Beleg (Gesellschaft / Muttergesellschaft / PS) den Kapitalkonsolidierungsbeleg KK oder KK V.
Zusätzlich wird ein Beleg Muttergesellschaft / aufnehmende Gesellschaft / PP 00 erstellt. Hier werden folgende Buchungen generiert:
- Der Zugang des Anteilsbesitzes (BSL 19) wird eliminiert (Buchungstext: Verschmelz 100,00 GESGES)
- Das bei der verschmolzenen Gesellschaft abgehende Kapital (Spiegelspalte MER) wird eingebucht (Buchungstext: Verschmelz 100,00)
- Das bei der aufnehmenden Gesellschaft eingehende Kapital (Spiegelspalte MER) wird eliminiert (Buchungstext: Verschmelz 100,00)
- Diesem Kapital gegenübergestellt wird das Kapital, das im PS-Beleg ausgebucht wurde (Buchungstext: Verschmelz PS-KONBUCH)
- Ein bei der verschmolzenen Gesellschaft verbuchter Unterschiedsbetrag wird eingebucht (Buchungstext: Verschmelz PS-KONBUCH)
Da es bei mehreren Gesellschaften auf die gleiche Tochtergesellschaft zu einem PP-Beleg mit gleichem Namen kommen würde, werden für weitere Verschmelzungen Belege mit der Konsolidierungsart PP und einer fortlaufenden Nummer 01 ff. angelegt. Beim Vortrag werden die Buchungen in einen KK V-Beleg integriert. Eine Umsetzung der Gesellschaften im Belegkopf passiert nicht.
[Verschmelzung Kapitalkonsolidierung zwischen der verschmolzenen Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften]
Auch hier wird zunächst ein PS-Beleg erzeugt, der den Kapitalkonsolidierungsbeleg KK oder KK KV storniert
Darüberhinaus wird ein Beleg Tochtergesellschaft / Neue Muttergesellschaft / PK erstellt, der die gleichen Buchungen wieder einstellt
Sollte es indirekte Fremdanteile an der verschmolzenen Gesellschaft oder ihren Töchtern geben, wird ein vorgetragener FK V-Beleg durch einen Beleg mit der Endung PG eliminiert und durch einen neuen Beleg mit der aufnehmenden Gesellschaft und der Endung PF neu eingebucht.
[Verschmelzung Sonstige Konsolidierung zwischen der verschmolzenen Gesellschaft und ihrer Muttergesellschaft]
Sämtliche Vortragsbelege, in deren Belegnummer die zu verschmelzende Gesellschaft vorhanden ist, werden zunächst in einem Beleg mit den gleichen Gesellschaften und der Konsolidierungsart 'Px' mit umgekehrtem Vorzeichen ausgebucht. Dieselben Werte werden in einem Beleg, der in der Belegnummer die aufnehmende Gesellschaft enthält, wieder eingebucht mit der gleichen Konsolidierungsart 'Px' wie der Beleg zum Ausbuchen.
Mögliche Belegendungen können sein: PM (für MB_V-Belege), PT (für TA_V-Belege) sowie PZ (für ZU_V-Belege).