Kapitalkonsolidierung
Inhaltsverzeichnis
- 1 Voraussetzungen
- 1.1 Konsolidierungsparameter KK (KTKPAR KK und FK)
- 1.2 Pflege des Anteilsbesitzes (GESGES)
- 1.3 Zuordnung der Gesellschaften zum Konzern (KTKGES)
- 2 Erstellen der Kapitalkonsolidierungsbuchungen
- 2.1 Ablauf Maschinelle Erstkonsolidierung
- 2.2 Formularerfassung Erstkonsolidierung (I-ERSTKON)
- 2.3 Konsolidierungsbuchungen
- 2.4 Verrechnen Unterschiedsbetrag (VUB)
- 2.5 Fehlerquellen
- 3 Kurseffekte auf Geschäftswert in Landeswährung gem. IFRS
- 4 Unterschiedsbetrag aus Folgekonsolidierung (KB)
- 5 Erstkonsolidierung Spiegelumbuchung (KU)
1 Voraussetzungen
1.1 Konsolidierungsparameter KK (KTKPAR KK und FK)
In der Anwendung KTKPAR muss pro Teilkonzern, Periode und Datenart ein Konsolidierungsparameter (KK) angelegt werden. Wenn es im Konzern Gesellschaften gibt, die teilweise im Fremdbesitz stehen, muss zusätzlich ein Konsolidierungsparameter (FK) eingerichtet werden. Die Definition muss nur einmalig erfolgen, da in den Folgejahren die Konsolidierungsparameter im Rahmen des Konzernvortrages vorgetragen werden. Der Parameter KK wird bei der Kapitalkonsolidierung von voll- und quotenkonsolidierten Unternehmen berücksichtigt.
- VortrZusam (Vortrag zusammenfassen)
- Ist der Schalter mit einem -X- gesetzt, werden die Kapitalkonsolidierungsbuchungen beim Vortrag so weit wie möglich zusammengefasst. Dieses dient der Übersichtlichkeit in den Folgeperioden.
- Unterschiedsbetrag
- Das sogenannte Unterschiedsbetrags-Interimskonto (UB-interim) wird für die Buchung, des bei der Kapitalkonsolidierung ermittelten Unterschiedsbetrages, herangezogen. Dabei ist es unerheblich, ob sich bei der Aufrechnung von Beteiligungsbuchwert mit dem anteiligen Eigenkapital ein aktiver oder passiver Unterschiedsbetrag ergibt. Zulässig ist hier nur die Eingabe eines Kontos mit Konto-Kennzeichen T (Unterschiedsbetrag).
- Eliminierung Jahresergebnis
- Im Falle der vollständigen oder anteiligen Einbeziehung des Jahresergebnisses in die Erstkonsolidierung eines Tochterunternehmens muss in Höhe dieses Betrages in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ein Ausgleich geschaffen werden. Die Buchung des ermittelten Wertes erfolgt auf diesem Konzernkonto.
- Aktivierung Geschäftswert
- Ergibt sich bei der Aufrechnung von Beteiligungsbuchwert und anteiligem Eigenkapital ein aktiver Unterschiedsbetrag, so besteht u.a. die Möglichkeit, diesen als Geschäftswert zu aktivieren. In IDL Konsis benötigen Sie ein separates Konto für die Buchung dieses Vorgangs. In der Kontenauswahl sind nur Konten des Anlagevermögens (BilGuv Kennz.1, Spiegel A) vorgesehen, es können aber auch andere Konten erfasst werden.
- Verrechnung Unterscheidsbetrag in LW
- Die Eintragung eines Rücklagenkontos für den Geschäftswert nach IFRS ist immer dann notwendig, wenn ein Geschäfts- und Firmenwert nach IFRS verbucht werden soll. Das hier einzutragende Konto muss ein Kapitalkonto sein.
- Verrechnung passiver Unterschiedsbetrag
- An dieser Stelle können Sie ein Konto hinterlegen, das bei der Verrechnung eines passiven Unterschiedsbetrages herangezogen wird.
- Saldierter Ausweis akt./pass. UB
- Möchten Sie Funktion in der Anwendung Verrechnung Unterschiedsbetrag VUB nutzen, müssen Sie hier ein Verrechnungskonto hinterlegen
- Verrechnung mit Gewinnrücklagen
- Verbleibt ein passiver Unterschiedsbetrag, kann dieser mit den Gewinnrücklagen verrechnet werden. Für diesen Fall ist an dieser Stelle ein Konto zu hinterlegen. Wir empfehlen, zur besseren Abstimmbarkeit, ein separates Konto zu verwenden, auf dem keine Kontensalden im Einzelabschluss geführt werden. Zulässig ist hier nur die Eingabe eines Kapitalkontos.
- Abschreibung
- Anlagenobjekte, die in Konsolidierungsbuchungen angesprochen werden, können mit IDL Konsis automatisch abgeschrieben werden. Hierzu wird an dieser Stelle ein Abschreibungskonto benötigt (Bil/Guv-Kennzeichen 4, Konto-Kennzeichen Spiegel/GuV-Abgleich = D für Abschreibungen).
- Abschreibung Geschäftswert
- Soll die Abschreibung auf Geschäfts- und Firmenwerte auf einem gesonderten Konto gebucht werden, kann dieses Konto hier, abweichend zum Konto für "Abschreibung" angegeben werden.
- Abschreibung Beteiligungen
- Wenn die Abschreibung auf eine Beteiligung über die Kapitalkonsolidierung eliminiert werden soll, ist hier das GuV-Konto einzutragen, auf dem die Muttergesellschaft diese Abschreibung gebucht hat.
- Zuschreibung Beteiligung
- Wenn die Zuschreibung auf eine Beteiligung über die Kapitalkonsolidierung eliminiert werden soll, ist hier das GuV-Konto einzutragen, auf dem die Muttergesellschaft diese Zuschreibung gebucht hat.
- Kurseffekt Beteiligung
- Werden Beteiligungen in Fremdwährung gehalten, entstehen in jeder Periode Kurseffekte. Sollen diese über die Kapitalkonsolidierung eliminiert werden, ist hier das entsprechende Konto zu hinterlegen.
- Währungsumrechnung Beteiligung
- Werden Beteiligungen in Fremdwährung gehalten, entstehen in jeder Periode Kurseffekte. Wird an dieser Stelle ein Konto erfasst, werden die Kurseffekte bei der Kapitalkonsolidierung auf das hier erfasste Kapitalkonto bei der Tochtergesellschaft umgebucht.
- Ergebnisvortrag
- Dieses Konto wird benötigt, um ergebniswirksame Konsolidierungsbuchungen aus der vorherigen Abrechnungsperiode vortragen zu können. Z.B. wird die Abschreibung auf Konzernanlagenobjekte auf dieses Konto umgebucht. Wir empfehlen, ein vom Einzelabschluss und vom HBII-Abschluss abweichendes Konzern-Ergebnisvortragskonto zu verwenden. Zulässig ist hier nur die Eingabe eines Passivkontos mit Konto-Kennzeichen +X" oder +C".
- Neutralisierungskonto Tochterunt.
- Soll mit Neutralisierungskonten gearbeitet werden, muss hier ein entsprechendes Konto mit Kontokennzeichen +N" hinterlegt werden.
- Neutralisierungskonto Mutterunt.
- Soll mit Neutralisierungskonten gearbeitet werden, muss hier ein entsprechendes Konto mit Kontokennzeichen +N" hinterlegt werden.
1.2 Pflege des Anteilsbesitzes (GESGES)
Die Grundvoraussetzung für das Durchführen einer Kapitalkonsolidierung in IDL Konsis ist eine Veränderung/Bewegung des Anteilsbesitzes in der Anwendung GESGES. Die folgenden Buchungsschlüssel-Verwendungskennzeichen (BSL VwKz) des Beteiligungsspiegels werden bei der Kapitalkonsolidierung herangezogen:
- BSL VwKz B02 Beteiligung Zugang: Ein Buchungsschlüssel mit diesem Verwendungskennzeichen ist ausschließlich für "echte" Beteiligungszugänge gedacht, bei denen sich die prozentualen Anteile verändern. Bei den Konsolidierungsbuchungen auf Anlagenkonten werden hierbei Zugangsbuchungsschlüssel verwendet.
- BSL VwKz B03 Beteiligung Abgang: Nur wenn im Konzernkreismonitor KTKGES kein Abgangsdatum gepflegt ist, d.h. wenn es sich um einen Teilabgang handelt, wird dieser Buchungsschlüssel von der KK verarbeitet. Wenn ein Abgangsdatum in der KTKGES eingetragen ist und es sich somit um einen Vollabgang der Gesellschaft handelt, erfolgt die Verarbeitung durch die Entkonsolidierung KS.Doku Entkonsolidierung
- BSL VwKz B04 Einstellung Vortrag: Ein Buchungsschlüssel mit diesem Verwendungskennzeichen wird in erster Linie bei erstmaliger Implementierung von IDL Konsis verwendet. Bei einer Bewegung mit diesem Schlüssel sollte der Anwender die manuelle Erstkonsolidierung wählen, damit das Kapital zum Erstkonsolidierungszeitpunkt ggf. manuell angepasst werden kann. Bei den Konsolidierungsbuchungen auf Anlagenkonten werden hierbei Vortragsschlüssel verwendet.
- BSL VwKz B05 lfd. AfA Zugang: Werden Wertberichtigungen ohne Veränderung von Beteiligungsprozenten mit einem Buchungsschlüssel mit diesem Verwendungskennzeichen in der GESGES gepflegt und ist gleichzeitig das Konto für "Abschreibung Beteiligung" im KTKPARKK gepflegt, kann die Abschreibung über die Kapitalkonsolidierung manuell oder maschinell eliminiert werden. Beide Buchungen erfolgen bei der Muttergesellschaft.
- BSL VwKz B06 Zuschreibungen: Werden Zuschreibungen ohne Veränderung von Beteiligungsprozenten mit einem Buchungsschlüssel mit diesem Verwendungskennzeichen in der GESGES gepflegt und ist gleichzeitig das Konto für "Zuschreibung Beteiligung" im KTKPARKK gepflegt, kann die Zuschreibung über die Kapitalkonsolidierung manuell oder maschinell eliminiert werden. Beide Buchungen erfolgen bei der Muttergesellschaft.
- BSL VwKz B07 Einstellung kum.AfA Vortrag: Wird, z.B. beim Abbilden der historischen Beteiligungsentwicklung, ein Buchungsschlüssel mit diesem Verwendungskennzeichen genutzt, kann auch die kumulierte AfA über die Kapitalkonsolidierung eliminiert werden. Wie bei einem BSL mit VwKz B05 ist die Voraussetzung dafür, dass in KTKPARKK das Konto für "Abschreibung Beteiligung" gepflegt ist. Im Unterschied zur Eliminierung der lfd. AfA erfolgt die Buchung allerdings gegen das Ergebnisvortragskonto, das im KTKPARKK hinterlegt ist.
- BSL VwKz B08 Kapitalerhöhung: Hier handelt es sich, wie der Name schon sagt, um reine Kapitalerhöhungen ohne eine Veränderung der Prozente (die Eingabe von Prozenten ist bei einem BSL mit diesem Verwendungskennzeichen in den Anteilsbesitzbewegungen untersagt). Die Kapitalkonsolidierung eliminiert diese Bewegung mit der entsprechenden Kapitalbewegung der Tochtergesellschaft, sofern diese mit einem Buchungsschlüssel mit Verwendungskennzeichen B08 und demselben Bewegungsdatum wie der Anteilsbesitz gepflegt worden ist.
- BSL VwKz B09 Kapital- und Beteiligungszugang: Dies ist der Zugangsbuchungsschlüssel bei gleichzeitigem Kapital- und Beteiligungszugang (einseitige Kapitalerhöhung durch die Muttergesellschaft).
- BSL VwKz B10 Kapitalminderungen: Diese werden analog zur Kapitalerhöhung (BSL VwKz 08) mit umgekehrten Soll/ Haben Kennzeichen verarbeitet. Die Anteilsbesitzminderung wird gegen Kapitalherabsetzungen mit dem Buchungsschlüssel mit Verwendungskennzeichen B10 zu demselben Bewegungsdatum gebucht.
- BSL VwKz B13 Kurseffekt Zugang: Werden Beteiligungen in Fremdwährung gehalten, entstehen in jeder Periode Kurseffekte, wenn das Anteilsbesitzkonto mit dem Stichtagskurs umgerechnet wird. Sollen diese Kursdifferenzen über die Kapitalkonsolidierung eliminiert werden, muss eine Bewegung mit diesem Buchungsschlüssel erfasst werden. Alternativ besteht die Möglichkeit das Anteilsbesitzkonto mit dem fortgeschriebenen Durchschnittskurs (FDK) umzurechnen. Dafür sollte ein separates Anteilsbesitzkonto eingerichtet werden. Hierbei wird der Kurs bei der Umrechnung in der ersten Periode festgeschrieben und für die kommenden Abrechnungsperioden beibehalten. Entstehende Kursdifferenzen werden auf dem Ausgleichsposten der Währungsumrechnung gebucht. Das hat den Vorteil, dass die Währungsdifferenzen nicht permanent über die Kapitalkonsolidierung verrechnet werden müssen.
- (Ausnahme: BSL VwKz V Vortrag: Im Normalfall werden keine Anteilsbewegungen, die einen BSL mit VwKz V besitzen, von der Kapitalkonsolidierung verarbeitet. Eine Verarbeitung geschieht ausschließlich beim Sachverhalt "nicht liquiditätswirksamer Zugang". Ist das entsprechende Kennzeichen (NLZ) in der Anwendung KTKGESE gesetzt, wird der Status der KK der Gesellschaft in der KTKGES rot, die GESGES Bewegung wird durch die KK verarbeitet und erhält einen Belegeintrag.)
In den Folgejahren werden diese Bewegungen über den Gesellschaftsvortrag vorgetragen, es müssen jeweils nur die aktuellen Bewegungen gepflegt werden. Mehr zum Thema Anteilsbesitz (GESGES) finden Sie im Kapitel GESGES in der DOKU Einzelabschluss -> Bewegungen Einzelabschluss.
1.3 Zuordnung der Gesellschaften zum Konzern (KTKGES)
Gesellschaften, für die eine Kapitalkonsolidierung durchgeführt werden soll, müssen dem jeweiligen Konzernkreis zugeordnet sein. Die Kapitalkonsolidierung KK verarbeitet Gesellschaften, bei denen die Konsolidierungsart auf V (Vollkonsolidierung) oder Q (Quotenkonsolidierung) steht. Wird nach der Zuordnung die "Beteiligungs- und Statusermittlung" gestartet, werden die Beteiligungsbuchwerte und -prozente aus der Anwendung GESGES berechnet und eingetragen. Der KK Status einer Tochtergesellschaften wird rot, sobald es in der GESGES der Muttergesellschaft(en) Bewegungen gibt, die keinen entsprechenden Belegeintrag haben (Ausnahme i.d.R. Vortrags-Buchungsschlüssel mit Verw.Kz. V s.o.).
2 Erstellen der Kapitalkonsolidierungsbuchungen
Die Kapitalkonsolidierung kann über das Menü (Ordnersymbol/Aktion) oder die rechte Maustaste +Kapitalkonsolidierung" gestartet werden. Beim Starten der maschinellen Erstkonsolidierung wird sofort eine Konsolidierungsbuchung erzeugt. Einen Überblick über die herangezogenen Daten vermittelt die Formularerfassung, die man auch mit einen Doppelklick auf den roten KK Status aufrufen kann.
Bei der Ermittlung der zu verarbeitenden Daten wird immer der Zeitraum zwischen der aktuellen Periode und der letzten vorhergehenden Jahresabschlussperiode (Kennzeichen = 'J' in der Anwendung ABR) berücksichtigt. Die im Konzernkreismonitor KTKGES angegebene Vorperiode wird nicht ausgewertet.
Bei der Erstkonsolidierung werden der aktuelle Konzern und die Belegnummer des erzeugten Konsolidierungsbeleges bei der verarbeiteten Anteilsbesitzbewegung (GESGES) eingetragen. Gibt es noch eine Anteilsbesitzbewegung, für die eine Kapitalkonsolidierung durchzuführen ist und in der keine Belegnummer eingetragen ist, bleibt der entsprechende KK-Status im Konzernkreismonitor rot.
Falls Kapitalkonsolidierungsbelege unterjährig aus einem vorhergehenden Zwischenabschluss vorgetragen wurden, bleiben diese erhalten. Neu konsolidiert werden daher nur Beteiligungsänderungen, die noch nicht in einer vorhergehenden Zwischenperiode verarbeitet wurden und in denen keine Belegnummer eingetragen ist. Falls diese vorgetragenen Belege neu erstellt werden sollen, müssen sie zuvor manuell gelöscht werden.
Um mehrere Vorgänge innerhalb einer Periode unterscheiden zu können, werden ggf. weitere Konsolidierungsverarbeitungen 'K0', 'K1' etc. automatisch generiert. Auf diese Weise werden z.B. separate Belege erzeugt, wenn ein Zugang zum 01.06. und ein weiterer zum 01.07. erfolgt. Maximal können 11 Anteilsbesitzbewegungen in einem Jahr verarbeitet werden. Ansonsten muss mit der Funktion +Anteilsbesitz saldieren" gearbeitet werden (Schalter in der Formularerfassung).
2.1 Ablauf Maschinelle Erstkonsolidierung
Die maschinelle Erstkonsolidierung sollte verwendet werden, wenn der aktuelle Bilanzstichtag mit dem Erstkonsolidierungszeitpunkt übereinstimmt und somit das über die Kontensalden oder Kapitalbewegungen herangezogene Kapital dem entspricht, was eliminiert werden soll. Ebenso ist sie geeignet bei der Konsolidierung von reinen Kapitalerhöhungen. Die maschinelle Erstkonsolidierung läuft im Hintergrund automatisch ab, ohne dass eine weitere Eingabe erfolgen muss. Jede mit der maschinellen Erstkonsolidierung erstellte Buchung kann mit Hilfe der +Formularerfassung Erstkonsolidierung" geändert werden.
Sind die Anteilsbesitzprozente kleiner als 100%, wird gleichzeitig ein FK-Beleg für die Eliminierung des Fremdanteils erstellt.
2.2 Formularerfassung Erstkonsolidierung (I-ERSTKON)
Die Formularerfassung Erstkonsolidierung sollte gewählt werden, wenn Sie sich einen Überblick über die herangezogenen Beträge verschaffen wollen, oder die über die Kontensalden oder Kapitalbewegungen herangezogenen Beträge noch abgeändert werden müssen, beispielsweise wenn der Erstkonsolidierungszeitpunkt vom aktuellen Bilanzstichtag abweicht.
In der Spalte "Einzelabschluss Spiegelbewegungen" werden die Anteilsbesitzbewegungen der Muttergesellschaft einerseits und die Kapitalbewegungen der Tochtergesellschaft andererseits herangezogen. In den Spalten mit der Überschrift "Konzernabschluss" werden diese Beträge in den Eigenanteil, ggfs. für verschiedene Muttergesellschaften und in einen Fremdanteil, sofern die Gesamtbeteiligung < 100% ist, aufgeteilt. Diese Spalten stellen die späteren Konsolidierungsbuchungen dar. In der Summenzeile wird in der Spalte +Eigenanteil- der zu verrechnende Unterschiedsbetrag angezeigt.
Die Daten in der Spalte "Einzelabschluss Spiegelbewegungen" können nicht verändert werden, da sie, abhängig von den Einstellungen in der Datenart und der Periode, aus den Spiegelbewegungen bzw. den Kontensalden der Gesellschaften gelesen werden. Bei der Eliminierung aufgrund von Kapitalbewegungen kann es auch vorkommen, dass es für ein Konto mehrere Zeilen gibt, da die Eliminierung pro Bewegung erfolgt. In den Spalten "Konzernabschluss" werden die Beträge aus der Eliminierungssicht eingestellt, so dass bei vollständiger Eliminierung der Restwert mit 0,00 angezeigt wird. Sie können nach Bedarf abgeändert werden. Sowohl für die Beteiligung als auch für das Kapital wird eine zusätzliche leere Zeile angezeigt, in der zusätzliche Buchungen eingetragen werden können. Weitere leere Zeilen erhält man, indem man im jeweils letzten Feld einer Zeile die ENTER-Taste drückt. Soll ein vorgeschlagener Betrag gar nicht gebucht werden, kann dieser mit 0,00 überschrieben werden. Diese Zeile wird dann nicht als Konsolidierungsbuchung übergeben. In der Spalte Zusatzdaten werden die Buchungstexte (jeweils separat für den KK bzw. FK-Beleg) und benötigte Anlagenobjekte hinterlegt.
Sollte es in einer Periode mehrere durch die Kapitalkonsolidierung zu verarbeitende Sachverhalte geben, werden diese in einzelnen Blöcken untereinander dargestellt. Je Block wird eine Summenzeile für den jeweiligen Unterschiedsbetrag angezeigt.
Wenn die in den Spalten "Konzernabschluss" angezeigten Buchungen korrekt sind, werden sie über den SPEICHERN-Button gebucht.
Sollten sich nach Durchführung der Erstkonsolidierung die Basisdaten verändert haben, werden diese neu gelesen und aktualisiert angezeigt. Die Buchungen jedoch werden nicht sofort erneuert, so dass ggf. Werte in der Spalte "Restwert" angezeigt werden. Je nachdem, ob man bei der erstmaligen Konsolidierung die Werte angepasst hat oder die vom System vorgeschlagenen Werte gespeichert hat, kann man die Veränderungen entweder erneut erfassen oder über das Aktionsmenü "Erstkonsolidierung maschinell" die Buchungen neu errechnen lassen.
2.3 Konsolidierungsbuchungen
IDL Konsis erstellt Belege der Konsolidierungsart 'KK' mit der Namenskonvention Tochtergesellschaft -> Muttergesellschaft -> KK. Die durch die oben beschriebenen Aktionen generierten Buchungen erhalten die Buchsatznummer 01. Diese maschinellen Buchungen können in der Anwendung KONBUCHE nicht geändert oder gelöscht werden, nur Ergänzungen sind möglich.
2.4 Verrechnen Unterschiedsbetrag (VUB)
Der auf dem Konto Unterschiedsbetrag Interim (UB-Interim) gebuchte Betrag muss über die Anwendung Verrechnen Unterschiedsbetrag (VUB) verteilt werden. Die Statusanzeige der Spalte KK bleibt in der KTKGES so lange gelb, bis der komplette Betrag des UB-Interim Kontos verteilt ist. Welche Möglichkeiten Ihnen hierzu zur Verfügung stehen, entnehmen Sie bitte der DOKU Verrechnen Unterschiedsbetrag VUB.
2.5 Fehlerquellen
Fehler: Es wird nur die Anteilsbesitzbewegung herangezogen, aber nicht das Kapital der Tochtergesellschaft
Überprüfen Sie:
- den Buchungsschlüssel der Anteilsbesitzbewegung in der Anwendung GESGES
- das Bewegungsdatum in der GESGES einerseits und der Kapitalbewegung (Anwendung KAPBEW) der Tochtergesellschaft andererseits. Bewegungen die zusammengehören, müssen dasselbe Bewegungsdatum haben. Diese strenge Verprobung der Bewegungsdaten ist notwendig, um eine korrekte Kapitalkonsolidierung auch bei einem sukzessiven Anteilserwerb zu ermöglichen.
- Handelt es sich um eine Kapitalerhöhung ? Wenn ja, dann verwenden Sie unbedingt den BSL mit Verw.Kz. B08 im Anteilsbesitz und nicht den BSL mit Verw.Kz B02 mit der Angabe 0% in den Feldern für Kapital- /Stimm- und Ergebnisprozente, denn 0% vom Kapital sind 0,00. Der Buchungsschlüssel der Kapitalbewegung muss ebenfalls ein Verwendungskennzeichen B08 besitzen.
Fehler: In den Anteilsbesitz- oder Kapitalbewegungen wurde nach durchgeführter Erstkonsolidierung etwas geändert. Trotzdem werden in der Formularerfassung Erstkonsolidierung (I-ERSTKON) in den Spalten Konzernabschluss die alten Werte angezeigt.
Die Anwendung I-ERSTKON ist nicht nur eine Eingabemaske, sondern dient auch als Übersicht über die aktuellen Buchungen. Gerade wenn manuelle Änderungen für die Buchungen vorgenommen wurden, wäre es unpraktisch, wenn beim Aufruf der Übersicht sofort die Werte aktualisiert und damit die bestehenden Buchungen überschrieben würden. Sollen die neuen Werte zur Kapitalkonsolidierung herangezogen werden, ruft man in der Anwendung I-ERSTKON die Folgeanwendung "Erstkonsolidierung maschinell KK, EK" über das Aktionsmenü auf. Dabei werden alle bisherigen Belege mit der Konsolidierungsverarbeitung KK für diese Gesellschaft gelöscht. Evtl. bereits verteilte Unterschiedsbeträge müssen noch einmal über die Anwendung VUB verrechnet werden. Alternativ kann man nur die geänderten Werte für die Konsolidierungsbuchungen überschreiben und neu SPEICHERN. Dann werden nur diese Werte in dem betroffenen Beleg überschrieben. Ggfs. muss dann trotzdem der Unterschiedsbetrag für diesen Beleg neu verrechnet werden.
3 Kurseffekte auf Geschäftswert in Landeswährung gem. IFRS
Wird bei der Kapitalkonsolidierung nach IFRS ein Geschäftswert in Landeswährung aktiviert, so sind in den Folgejahren Kurseffekte des Geschäftswertes zu berücksichtigen. Folglich muss der Betrag des Geschäftswertes in Landeswährung eingegeben und gespeichert werden. Die Eingabe erfolgt bei der Aktivierung des Geschäftswertes in der Funktion 'Verrechnen Unterschiedsbetrag' (VUB), die Speicherung erfolgt in einem Attribut des Anlagenobjekt-Stamms (ANLOBJ).
Da für den Geschäftswert nach IFRS keine Abschreibung vorgesehen ist, wird das Anlagenobjekt immer mit AfA-Art 'K' (keine AfA) angelegt.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, den Geschäftswert bei einer anderen Gesellschaft als der erworbenen Tochter zu aktivieren. In "Aktivieren Geschäftswert" ist daher die Eingabe einer Gesellschaft und auch einer Währung möglich. Die Gesellschaft wird aber mit der konsolidierten Tochtergesellschaft und mit deren Landeswährung vorbelegt, so dass im Normalfall keine zusätzlichen Eingaben notwendig sind.
3.1 Voraussetzungen für die Berechnung
Damit die Belege und Buchungssätze in sich aufgehen, wird ein Verrechnungskonto benötigt, das in der Anwendung KTO anzulegen ist. Es ist darauf zu achten, dass dies ein Kapitalkonto sein muss. Das Konto muss im Konsolidierungsparameter KK bei der +Verrechnung Unterschiedsbetrag LW" erfasst werden (s.o.).
3.2 Vortrag und Kurseffekt-Berechnung
Die berechneten Kurseffekte werden im Folgejahr in einem KF Beleg vorgetragen, bzw. mit dem bereits vorhandenen KF-Beleg zusammengefasst. Sind im Folgejahr die Wechselkurse bereits gepflegt, wird der Kurseffekt sofort im Rahmen der Vortragsbildung gebucht. Der dazu gehörende Status KLW wird dann sofort grün. Sind die Wechselkurse noch nicht hinterlegt, wird der entsprechende KLW Status rot und die Verarbeitung muss später manuell angestoßen werden.
4 Unterschiedsbetrag aus Folgekonsolidierung (KB)
Im Laufe der Konzernzugehörigkeit einer Gesellschaft gibt es Fälle, in denen es Differenzbeträge zwischen den Eigenkapitalkonten im Einzelabschluss (HBII) und der zur Konsolidierung herangezogenen Eigenkapitalkonten gibt (z.B. durch aufgelaufene thesaurierte Gewinne). Dies führt dazu, dass im Kapitalspiegel das jeweilige Kapitalkonto mit einem Saldo weitergeführt wird, obwohl der Saldo eigentlich durch die Kapitalkonsolidierung vollständig eliminiert wurde.
Mit Hilfe der Funktion 'Unterschiedsbetrag aus Folgekonsolidierung' (KB) kann man erreichen, dass das jeweilige Kapitalkonto aus Konzernsicht immer auf null "abgeräumt" wird.
4.1 Voraussetzungen und Aufruf der Funktion
Die Einstellung erfolgt in der Anwendung KTO(E). Je Eigenkapitalkonto kann der Schalter für die +Umbuchung auf das Kapital-Folgekonsolidierungs-Konto- gesetzt werden. Ist das Feld leer, erfolgt keine Umbuchung
Des Weiteren muss ein Konsolidierungsparameter KB angelegt werden, in dem das Kapital-Folgekonsolidierungskonto anzugeben ist.
Der Aufruf der Funktion zur Berechnung und Buchung des +Unterschiedsbetrags aus der Folgekonsolidierung" erfolgt je Gesellschaft aus der Anwendung "Konzernkreise + Konzern-Monitor" (KTKGES) heraus. Die Aktion ist im Untermenü der Kapitalkonsolidierung enthalten. Wurde ein korrekter Beleg erzeugt, erscheint ein grüner +KB"-Status in der KTKGES der jeweiligen Gesellschaft-
4.2 Vortrag
Die 'KB'-Belege werden im allgemeinen Konzern-Vortrag und auch in der Teilfunktion "Vortrag Kapitalkonsolidierung" berücksichtigt. Sie werden in einen 'KF'-Beleg vorgetragen.
5 Erstkonsolidierung Spiegelumbuchung (KU)
Bei Zugängen von Gesellschaften zum Konsolidierungskreis sind Umbuchungen im Bereich der Spiegel mit Vorträgen notwendig. Diese spaltengerechte Darstellung von Spiegeldaten bei Konzernkreiszugängen wird durch die Funktion 'Erstkonsolidierung Spiegelumbuchung' (KU) unterstützt. Die Funktion erfolgt nur im Rahmen der Erstkonsolidierung (KK) automatisch, jedoch kann diese Funktion (z.B. wegen Änderung der Spiegeldaten) separat wiederholt werden.
Vor dem Durchführen von Spiegelumbuchungen werden alle ggfs. schon vorhandenen KU-Konsolidierungsbuchungen vorab gelöscht. Die Spiegelumbuchungen erfolgen in Konsolidierungsbelegen mit der Gesellschaftsnummer der Tochtergesellschaft und der Konsolidierungsverarbeitung KU in der Belegnummer.
5.1 Zugang zum Konsolidierungskreis
Erfolgt ein Zugang einer Gesellschaft in der lfd. Periode, dann sind alle Vorträge, die diese Gesellschaft in ihren Einzelabschlussdaten liefert, im Konzern in der Spalte "Änderung Konsolidierungskreis" auszuweisen.
Damit eine entsprechende Umbuchung im Konzern erfolgen kann, muss für jeden Spiegel ein Buchungsschlüssel mit Verwendungskennzeichen VwKz +E" angelegt sein.
Der KU-Beleg enthält für jeden zu berücksichtigenden Spiegel und Spiegelbereich je Konto und Geschäftsbereich ein Buchungspaar mit Eliminierungsbuchung und Umbuchung.
5.2 Nettoeinbeziehung des Anlagevermögens
Bei einem Neuzugang einer Gesellschaft in den Konzernkreis wird oftmals gefordert, dass die durch den Einzelabschluss gelieferten kumulierten (historischen) Abschreibungen im Konzern-Anlagenspiegel mit den Anschaffungskosten aufgerechnet werden sollen. Über den Schalter "Netto Anl." (Nettoeinbeziehung des Anlagevermögens) in der 'KTKGESE' wird gesteuert, dass diese AfA-Vorträge als Konzernkreisveränderungen im AHk-Bereich ausgewiesen werden.
Wenn das 'X' im Feld 'NettoAnl.' vor Durchführung der Anwendung 'Erstkonsolidierung' (KK) gesetzt wurde, wird automatisch durch die Erstkonsolidierung die Spiegelumbuchung der kumulierten Abschreibungen in die Anschaffungskosten ausgelöst. Wenn das 'X' nach Durchführung der Erstkonsolidierung gesetzt wurde, kann ein nachträgliches Umbuchen durch die Aktion 'Erstkonsolidierung Spiegelumbuchung' (KU) erreicht werden.
Im Gegensatz zu den übrigen Spiegelumbuchungen, die nur in einer Periode wirken, wird dieser Beleg im Rahmen des Konzernvortrags in die Folgeperioden vorgetragen und erhält die Belegnummer +Tochtergesellschaft + KLW".